Neues Urteil im Kreiselmord
Angeklagte muss wieder ins Gefängnis

Der Sitzungssaal des Offenburger Landgerichts | Foto: Symbolbild gro
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Offenburg (st).  Nachdem das Urteil gegen die angeklagte Ehefrau im Kreiselmord aufgrund eines Verfahrensfehlers im Strafmaß durch den Bundesgerichtshof aufgehoben worden war, hatte die 2. Große Strafkammer des Offenburger Landgerichts erneut über die Frage der Höhe der Strafe der Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord zu entscheiden. Am Dienstag, 21. Dezember, fiel das Urteil: Die Frau, die seit der erfolgreichen Revision des Urteils im Juni 2020 auf freiem Fuß war, muss für weitere drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Vor ihrer Freilassung hatte sie bereits 23 Monaten ihrer ursprünglich auf sieben Jahre festgesetzten Strafe verbüßt.

Das Landgericht Offenburg berücksichtigte bei seiner Urteilsfindung neue Erkenntnisse zur Schuldunfähigkeit der Frau, die betrunken gewesen sein und Betäubungsmittel eingenommen haben soll. Dass die Strafe nicht stärker reduziert wurde, wurde damit begründet, dass die Frau das spätere Opfer per Twitter an den Kreisel in Ortenberg gelockt haben soll. 

Im Mai 2018 wurde ein damals 43-Jähriger, mit dem die heute 53-jährige Angeklagte eine Internetbekannschaft pflegte, am Kreisel in Ortenberg erschossen. Das Gericht hatte 2019 den Ehemann der 53-Jährigen wegen Modes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Dieses Urteil bleibt bestehen.

Die Angeklagte hat noch die Möglichkeit, Revision gegen das Urteil einzulegen.

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