Steigende Pflegekosten
Eigenanteil für Pflegebedürftige steigt
- Amtsleiterin Ingrid Oswald
- Foto: Landratsamt Ortenaukreis
- hochgeladen von Lea Wölfle
Offenburg (st) Pflegebedürftige, die in baden-württembergischen Pflegeeinrichtungen leben, müssen derzeit im ersten Jahr ihres Aufenthalts durchschnittlich rund 3.400 Euro Eigenanteil pro Monat aufbringen. Das entspricht laut dem Verband der Ersatzkassen einer Kostensteigerung um 220 Euro gegenüber dem Vorjahreszeitraum (Juli 2024), heißt es in der Pressemitteilung.
Gründe für die Kostensteigerung
„Der Preisanstieg ist im Wesentlichen auf steigende Personalkosten zurückzuführen. Aber auch die Einführung eines bundesweit einheitlichen Personalbemessungsinstruments, das die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen verbessert, führt weiterhin zu spürbaren Kostensteigerungen. Zudem haben sich die Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung erhöht“, erklärt Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung im Landratsamt Ortenaukreis. Die Pflegekosten setzen sich aus mehreren Komponenten zusammen: der Vergütung für den jeweiligen Pflegegrad, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, der Ausbildungsumlage sowie den Investitionskosten. Diese werden zwischen Pflegeeinrichtung, Pflegekassen und dem Träger der Sozialhilfe individuell verhandelt. Seit 2022 erhalten Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen zusätzlich zu den Pflegesachleistungen einen Leistungszuschlag von der Pflegeversicherung, der mit zunehmender Aufenthaltsdauer steigt. Ab dem vierten Jahr kann sich der Eigenanteil so um bis zu 75 Prozent verringern. „Nach einer kurzzeitigen Entlastung stiegen im Jahr 2023 sowohl die Fallzahlen als auch die Aufwendungen wieder an und erreichten 2024 nahezu den Stand vor Einführung des Zuschlags“, berichtet Oswald. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass weiterhin Handlungsbedarf zur finanziellen Entlastung von Pflegebedürftigen und Sozialhilfeträgern besteht.
Herausforderungen
Im Ortenaukreis sind derzeit rund 1.400 Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen aufgrund von Alter oder Krankheit auf Sozialleistungen angewiesen – das entspricht einer Sozialhilfequote von rund 30 Prozent.
„Das bedeutet, dass fast jede dritte pflegebedürftige Person im Heim auf finanzielle Unterstützung angewiesen ist“, so Oswald. Mit Blick auf den demografischen Wandel und die steigende Zahl hochaltriger Menschen im Ortenaukreis sei davon auszugehen, dass Fallzahlen und Aufwendungen weiter zunehmen. Zudem konnten Pflegeeinrichtungen aufgrund des Fachkräftemangels teilweise stationäre Plätze nicht belegen, obwohl diese zur Verfügung standen und benötigt wurden. Zur Finanzierung der Pflegekosten müssen zunächst eigene Mittel wie Rente, Vermögen oder Einkommen von Ehe- und Lebenspartnern eingesetzt werden. Auch weitere Einkünfte – etwa aus Vermietung oder Schenkungen der letzten zehn Jahre, z.B. bei Schenkungen von Immobilien – werden berücksichtigt. Erst wenn diese Ansprüche ausgeschöpft sind, kann im Rahmen der Hilfe zur Pflege ein Antrag auf Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger gestellt werden. Die Übernahme erfolgt individuell nach Prüfung des Einzelfalls. Eine Antragsstellung ist in den Bürgerbüros des Amts für Soziales und Versorgung sowie in den Wohnortgemeinden möglich.












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