"Kreiselmord": Verhandlung nach Rückverweisung
Festlegung Strafmaß

Das Landgericht Offenburg muss das Strafmaß gegen die Angeklagte im sogenannten "Kreiselmord" nach Rückweisung durch den Bundesgerichtshof neu verhandeln. | Foto: rek
  • Das Landgericht Offenburg muss das Strafmaß gegen die Angeklagte im sogenannten "Kreiselmord" nach Rückweisung durch den Bundesgerichtshof neu verhandeln.
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Offenburg (st). Mit Urteil des Landgerichts Offenburg vom 22. Juli 2019 wurden die heute 53-jährige Angeklagte durch die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Offenburg wegen Beihilfe zum Mord zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Ihr Ehemann wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Urteil ist hinsichtlich des Ehemanns rechtskräftig, bezüglich der Angeklagten wurde das Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers im Strafmaß durch den Bundesgerichtshof aufgehoben.

Strafmaß wegen Beihilfe zum Mord

Die 2. Große Strafkammer hat nun nach Zurückverweisung über die Frage der Höhe der Strafe der Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord erneut zu entscheiden. Nachdem die Feststellungen des Urteils vom 22. Juli 2019 rechtskräftig sind, steht insoweit fest, dass die Angeklagte zusammen mit ihrem Ehemann ihre Internetbekanntschaft in die Nähe des Ortenberger Kreisverkehrs gelockt hat, wo der Ehemann das Opfer schließlich heimtückisch tötete.

Die Kammer hat bislang vier Termine sowie einen Kurztermin angesetzt. Sie lässt sich sachverständig durch eine Psychiaterin sowie einen Rechtsmediziner beraten. Die Hauptverhandlung beginnt mit der Möglichkeit der Angeklagten sich einzulassen, sodann sollen zunächst Polizeibeamte als Zeugen vernommen werden.

Folgende Sitzungstermine wurden festgelegt:

  • Dienstag, 9. November, um 9 Uhr im Saal 1,
  • Mittwoch, 10. November, um 9 Uhr im Saal 2,
  • Mittwoch, 1. Dezember, 8.30 Uhr, Saal 2,
  • Dienstag, 14. Dezember, 9 Uhr, Saal 1,
  • Dienstag, 21. Dezember, 9 Uhr, Saal 2.

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