Landratsamt Ortenaukreis
Finanzielle Unterstützung für den eigenen Bildungsweg
- Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung, berät in Sachen Schüler-BAföG.
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Offenburg (st) Eine gute Ausbildung sollte nach einer Pressemeldung vom Landratsamt Ortenaukreis nicht daran scheitern, dass die finanziellen Möglichkeiten der Familie nicht ausreichen. Genau hier setzt das Schüler-BAföG an: Es unterstützt junge Menschen dabei, eine schulische Ausbildung oder einen weiterführenden Schulabschluss zu absolvieren und damit ihren eigenen Bildungs- und Berufsweg zu verwirklichen.
Schüler-BAföG
Im Ortenaukreis werden jährlich rund 500 Anträge auf Schüler-BAföG gestellt. Damit ist die Ausbildungsförderung ein wichtiger Bestandteil der Bildungsförderung in der Region. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge von Schülern ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt Ortenaukreis – sofern die Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Ortenaukreis haben.
Eine schulische Ausbildung ist häufig mit zusätzlichen finanziellen Belastungen verbunden. Insbesondere, wenn für den Besuch einer Schule eine eigene Wohnung erforderlich ist, können neben den Kosten für den Lebensunterhalt auch Ausgaben für Miete, Fahrtkosten und weitere notwendige Aufwendungen entstehen. Schüler-BAföG kann hier eine wichtige Unterstützung sein. Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt unter anderem von der besuchten Ausbildungsstätte, der Wohnsituation sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Auch das Einkommen der Eltern wird grundsätzlich berücksichtigt.
Der große Vorteil für Schüler: Schüler-BAföG wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Wer kann Schüler-BAföG erhalten?
Eine Förderung kommt insbesondere für Schüler in Betracht, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss anstreben. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen sowie Abendschulen. Bei allgemeinbildenden Schulen ist eine Förderung grundsätzlich ab Klasse 10 möglich, wenn bestimmte individuelle Voraussetzungen erfüllt sind.
„Schüler-BAföG kann jungen Menschen Möglichkeiten eröffnen, die ihnen ohne diese finanzielle Unterstützung vielleicht nicht offenstehen würden. Es soll dazu beitragen, dass die Wahl einer Ausbildung nicht allein von der finanziellen Situation der Familie abhängig ist“, erklärt Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung.
30. BAföG-Änderungsgesetz: weitere Verbesserungen geplant
Mit dem 30. BAföG-Änderungsgesetz sind weitere Verbesserungen der Ausbildungsförderung vorgesehen. Die Bundesregierung hat den entsprechenden Gesetzesentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Ziel der Reform ist unter anderem, die Leistungen des BAföG weiter an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten anzupassen und die Ausbildungsförderung verlässlicher auszugestalten.
Für Schüler besonders interessant ist die geplante Anhebung der Bedarfssätze. Damit soll auch die finanzielle Unterstützung während einer schulischen Ausbildung verbessert werden. Darüber hinaus sind Änderungen bei den Freibeträgen und weitere Vereinfachungen des BAföG vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens (geplant ist April 2027) richten sich nach dem weiteren Gesetzgebungsverfahren.
Beratung und Antragstellung im Ortenaukreis
Wer wissen möchte, ob eine Förderung möglich ist, sollte sich frühzeitig informieren und den Antrag rechtzeitig stellen. Eine Förderung kann grundsätzlich ab Beginn des Ausbildungsabschnitts erfolgen, wenn der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamts Ortenaukreis berät Schüler sowie ihre Eltern zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung. Anträge können schriftlich oder online über das Portal „BAföG-Digital“ gestellt werden. Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamts (www.ortenaukreis.de) zu finden.






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