Große Kreisstädte planen den Schulstart
Investitionen in Luftqualität

CO2-Sensoren sollen in den Schulen und Kindergärten der großen Kreisstädte flächendeckend eingesetzt werden. | Foto: gro
  • CO2-Sensoren sollen in den Schulen und Kindergärten der großen Kreisstädte flächendeckend eingesetzt werden.
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Ortenau (st). Ein guter Schulstart und vor allem ein verlässlicher Schul- und Kitabetrieb haben für die großen Kreisstädte in der Ortenau eine hohe Priorität. Bereits im ersten Halbjahr 2021 wurden frühzeitig und in Absprache mit Elternvertretungen und Schulleitungen Maßnahmen wie beispielsweise Tests für Schüler sowie Kindergartenkinder in die Wege geleitet, so eine gemeinsame Pressemitteilung.

In Offenburg wurden beispielsweise von April bis Juli mehr als 184.000 Schnelltests in Schulen und Kindertageseinrichtungen vorgenommen, mit lediglich 55 positiven Erstergebnissen. Ein wichtiges Indiz, dass die Schulen und Kitas eher keine „Treiber“ der Pandemie sind. Alle Städte unterstützen ausdrücklich, dass es auch nach den Ferien mit Tests in Schulen weitergeht – ob weiterhin die bereits eingeübten Schnelltests zum Einsatz kommen oder ein Umstieg auf das sogenannte PCR-Pooltest-Verfahren erfolgen soll, ist noch offen – die Abstimmungen laufen.

Bei der Frage der Luftqualität in Schulen und Kitas setzen die Städte auf die Kombination mehrerer Komponenten. Seit
Samstag, 7. August, liegen nun auch die entsprechenden Förderrichtlinien des Landes vor.

Stoßlüften bleibt wichtigste Maßnahme

Alle Experten sind sich einig, dass auch mit mobilen Luftfiltergeräten ein regelmäßiges Stoßlüften unerlässlich bleibt, weil diese Geräte eben keine frische Luft zuführen. Auch im neuen Landesförderprogramm wird dies ausdrücklich so festgehalten. Nicht zuletzt deshalb wird die Anschaffung von CO2-Sensoren -  auch als CO2-Ampeln bezeichnet - gefördert. Sie helfen mit, das manuelle Lüften noch sicherer und bedarfsgerechter zu machen. CO2-Ampeln stellen im wahrsten Sinne des Wortes fest, ob „dicke Luft“ herrscht, also zu viel CO2 in der Luft konzentriert ist. Die Geräte werden in den städtischen Schulen und Kitas entweder schon eingesetzt oder sind für die Zeit nach den Ferien bestellt.

Bei der Sanierung und beim Umbau von Schulen ist es – wenn machbar – bereits jetzt üblich, stationäre Raum-Luft-Technische Anlagen einzubauen – in Offenburg wurde und wird dies gerade bei vier Projekten realisiert, in Lahr und Oberkirch bei jeweils zwei und in Achern und Kehl bei einem Projekt. Für die Luftqualität in den Klassenräumen ist dies erwiesenermaßen eine sehr gute Lösung, weil diese Anlagen – im Gegensatz zu mobilen Luftfiltern – für eine Frischluftzufuhr sorgen, das manuelle Lüften ersetzen und energieeffizient sind. Mit Hilfe eines aktuellen Förderprogramms des Bundes sollen weitere Anlagen realisiert werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen auch Luftfiltergeräte

Als Ergänzung zum regelmäßigen manuellen Lüften fördert das Land unter bestimmten Voraussetzungen nun auch mobile Luftfiltergeräte. Mit erster Priorität können danach Luftfiltergeräte für Räume angeschafft werden, die von Kindern unter zwölf Jahren genutzt werden und die über eine eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit verfügen. Eingeschränkte Lüftungsmöglichkeit heißt nach Definition des Landes, dass deren Fenster nur kippbar sind oder die nur über Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt verfügen und in denen keine stationäre raumlufttechnische Anlage installiert ist. Sollten nicht bereits alle Fördermittel hierfür und für die CO2-Ampeln benötigt werden, wird das Land auch mobile Luftfiltergeräte für weitere Räume von Kindern bis zwölf Jahren fördern, die grundsätzlich auch manuell gelüftet werden können.

Von den städtischen Bauverwaltungen wurden und werden aktuell alle Räume in Schulen und Kitas auf ihre Belüftungsmöglichkeiten hin untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass es nur relativ wenige Räume sind, die die Landeskriterien erfüllen – in Offenburg und Lahr ist es jeweils ein Raum, in Kehl sind es acht, in Achern zwei und in Oberkirch drei. Des Weiteren wurden anhand objektiver Kriterien, die zwischen den großen Kreisstädten in der Ortenau abgestimmt und einheitlich angewendet werden, weitere Räume ermittelt, für die bis zum 20. August beim Land eine Förderung angemeldet werden soll – im Schnitt betrifft dies ungefähr 10 Prozent der untersuchten Räume. In Offenburg sind das beispielsweise 55 und in Lahr 26 Räume, die mit derartigen Geräten ausgestattet werden sollen.

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