Eine Bilanz anlässlich 15 Jahre KOA im Ortenaukreis
Prinzip von "Fördern und Fordern" richtig

Ortenau (st). Vor 15 Jahren trat mit Hartz IV eine der weitreichendsten Sozialreformen der Bundesrepublik Deutschland in Kraft: die Zusammenlegung von Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe zur neuen Regelleistung Arbeitslosengeld II. Der Ortenaukreis hatte sich dabei für das sogenannte Optionsmodell entschieden, bei der die Betreuung der Leistungsempfänger, die weit überwiegend aus Langzeitarbeitslosen und ihren Familienangehörigen bestehen, vollumfänglich durch den kommunalen Träger erfolgt – ohne Beteiligung der Agentur für Arbeit. Aus diesem Anlass zogen Kreizdezernent Georg Benz und Armin Mittelstädt, Leiter der Kommunalen Arbeitsförderung, bei einem Pressegespräch Bilanz und blickten auch nach vorn.

Die Prognose lautete damals, dass im Kreisgebiet mit 6.900 Leistungsfällen zu rechnen sei, gespeist aus den Leistungsempfängern der beiden bisherigen Systeme Arbeitslosen- und Sozialhilfe. "Tatsächlich erhielten im Januar 2005 knapp 7.500 sogenannte Bedarfsgemeinschaften Leistungen durch die KOA", erinnerte sich Benz. In den darauf folgenden Monaten seien die Fallzahlen deutlich in die Höhe geschossen, bis im März 2006 das Allzeithoch von 9.423 Bedarfsgemeinschaften erreicht worden sei. "Mit aktuell 7.157 Bedarfsgemeinschaften konnte Ende des vergangenen Jahres der niedrigste Fallbestand seit Gründung der KOA vor 15 Jahren vermeldet werden", so Mittelstädt über den derzeitigen Stand. Dabei hätten die anhaltenden günstigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen maßgeblichen Einfluss auf diese positive Entwicklung gehabt.

Dauerhaft von Leistungen abhängig

"Bei aller Freude über die positive Entwicklung darf nicht übersehen werden, dass nicht wenige Leistungsempfänger dauerhaft von staatlichen Transferleistungen abhängig sind", mahnte der KOA-Chef. So sei rund ein Fünftel aller von der Kommunalen Arbeitsförderung betreuten Haushalte seit Anfang 2005 im Leistungsbezug. Dennoch zeigten sich Benz und Mittelstädt überzeugt, dass das dem System zugrunde liegende Prinzip „Fördern und Fordern“ sich sehr bewährt habe.

Beide haben zudem Empfehlungen in der Debatte zu den Sanktionierungen bei Verstößen durch Hartz-IV-Empfänger. "Mehrfachsanktionierungen, die kumuliert über 30 Prozent betragen, sollten auch weiterhin möglich bleiben", so Benz. "Sonst stünde zu befürchten, dass sich ein Teil der Empfänger dauerhaft auf einem Leistungsniveau in Höhe von 70 Prozent des Regelsatzes einrichtet", ergänzte Mittelstädt.

Thema Sanktionen

Beide sind sich zudem einig, dass Unterhaltskosten von Sanktionen grundsätzlich ausgenommen werden sollten. Andernfalls bestehe die Gefahr des Verlusts der Unterkunft. Zielführender wäre es auch, wenn Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket direkt etwa an die Schulen ausgezahlt würden, damit die Geldleistungen so schneller bei den Kindern ankämen. Mittelstädt wünscht sich zudem eine Experimentierklausel für Jobcenter: "So kann örtlichen Gegebenheiten besser entsprochen werden."

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