Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Stadt stellt Grundschulen neu auf
- Der Schulhof der Eichendorffschule in Offenburg
- Foto: Stadt Offenburg
- hochgeladen von Christina Großheim
Offenburg (st) Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder (GaFöG) stellt die Stadt Offenburg die Bildung, Betreuung und Förderung an ihren Grundschulen neu auf. Ziel ist es, Kräfte zu bündeln und Talente zu entfalten, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die bisherige Schulkindbetreuung laufe bis zum Ende des Schuljahres 2025/2026 weiter. Noch im Dezember würden die Eltern über die Aufhebung der bisherigen Verträge informiert. Ab dem 1. Januar 2026 beginnt die Anmeldung für die neuen kommunalen Angebote, die bis zum 1. März 2026 abgeschlossen sein soll. Die Zusagen werden im April bekanntgegeben, sodass Familien frühzeitig planen können.
Was ändert sich an den Grundschulen?
Alle städtischen Grundschulen bieten künftig mindestens einen Ganztagsschulbetrieb in Wahlform an. Kinder der Klassen eins bis vier können von Montag bis Freitag täglich bis zu acht Stunden unterrichtet, gefördert und betreut werden.
Je nach Standort können Eltern künftig zwischen verschiedenen Modellen wählen. An der Halbtagsschule findet der Unterricht am Vormittag statt. Die Ganztagsschule in Wahlform bietet an drei Tagen pro Woche Unterricht und Betreuung von jeweils acht Stunden inklusive eines kostenpflichtigen Mittagsessens an. An zwei Tagen läuft die Betreuung oder der Unterricht jeweils 4,5 Stunden. Die Ganztagsschule in Wahlform mit kommunaler Betreuung bietet zusätzlich an den beiden kürzeren Tagen eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung von jeweils 3,5 Stunden durch die Stadt an. Diese beiden Tage können einzeln gebucht werden. Damit ist für alle Grundschulkinder eine Betreuung von bis zu acht Stunden an allen fünf Tagen möglich – unabhängig von der Klassenstufe.
Ferienbetreuung wird ausgeweitet
Ferienbetreuung bleibt
Auch in den Ferien ist für Betreuung gesorgt: Für Kinder der Klassen 2 bis 4 bleibt die bisherige Ferienbetreuung mit bis zu 30 Tagen pro Schuljahr bestehen. Erstklässler erhalten mit dem neuen Rechtsanspruch eine Ferienbetreuung an 45 Tagen im Schuljahr. Die Ferienbetreuung findet am jeweiligen Schulstandort in 5-Tage-Blöcken à acht Stunden statt und kann flexibel gebucht werden – unabhängig vom Betreuungsmodell während der Unterrichtszeit.
Mit diesen neuen Angeboten möchte die Stadt Offenburg laut Pressemitteilung Familien bestmöglich unterstützen und den Kindern optimale Lern- und Betreuungsbedingungen bieten.
Für Informationen zur Betreuung an den jeweiligen Schulstandorten stehen die Ansprechpersonen der Kindercampusse und der sieben Offenburger Stadtteil- und Familienzentren zur Verfügung.









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