Messerverbot
Wer Weihnachtsmärkte besucht, muss mit Kontrollen rechnen

Die Weihnachtsmärkte in der Ortenau – ein Bild vom Offenburger – sind ein beliebter Treffpunkt.  | Foto: gro
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  • hochgeladen von Christina Großheim

Ortenau Die Weihnachtsmärkte in der Region sind ein beliebter Treffpunkt im Advent: Dort trifft man sich mit Freunden, trinkt einen Glühwein und genießt die Stimmung. Doch wer einen Weihnachtsmarkt besucht, dem kann passieren, dass seine Taschen durchsucht werden.

Der Grund ist die Änderung des Waffengesetzes zum 31. Oktober dieses Jahres: Seitdem gilt ein allgemeines Verbot, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen mit sich zu führen – und darunter fallen auch Messer. Weihnachtsmärkte gelten, da sie für jedermann zugänglich sind, als öffentliche Veranstaltungen. Im Vorfeld der Weihnachtsmarktsaison hatte Innenministerin Nancy Faeser aufgerufen, dieses Verbot konsequent durchzusetzen und zu kontrollieren.

Kontrolle beim Einlass

"Wer einen Weihnachtsmarkt besuchen möchte, muss zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit mit Taschenkontrollen rechnen", so Wolfgang Kramer, Sprecher des Polizeipräsidiums Offenburg, auf Anfrage. "Wer seine Tasche nicht kontrollieren lassen möchte, dem kann der Veranstalter den Zutritt verweigern." Denn die Gesetzesänderung gibt den Kreispolizeibehörden – also dem Landratsamt oder den Stadt- und Gemeindeverwaltungen - die Möglichkeit, ohne Anlass zu kontrollieren. Die Polizei kann davon unabhängig ebenfalls das Einhalten von waffenrechtlichen Verboten überwachen.

"Wenn kontrolliert wird, dann stehen nach dem Waffengesetz verbotene Gegenstände im Fokus: Darunter fallen Hieb- und Stichwaffen, also vor allem Messer, aber auch zum Beispiel Schlagringe, Taser oder Teleskopschlagstöcke", stellt der Pressesprecher fest.
Die Kontrollen, insbesondere Einlasskontrollen, obliegen in erster Linie dem Veranstalter. Denn dieser ist für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung verantwortlich. In der Regel wird im Vorfeld gemeinsam mit der Polizei ein Sicherheitskonzept erarbeitet. Dabei fließen polizeiliche Erkenntnisse von möglichen Gefährdungen ein. Die Veranstalter – zum Beispiel Kommunen – werden bei den Kontrollen nicht allein gelassen. Das Polizeigesetz erlaubt gemeinsame Überprüfungen im Rahmen der Amtshilfe.

Präsenz zeigen

Präsenz zeigt das Polizeipräsidium Offenburg vor allem auf den großen Weihnachtsmärkten in der Region. "In erster Linie mit uniformierten Fußstreifen oder mobilen Streifen, aber auch durch Zivilkräfte", beschreibt Wolfgang Kramer das Vorgehen. "Wenn wir bei unseren Überwachungsmaßnahmen auf Personen treffen, die sich verdächtig verhalten oder sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese gefährliche oder gar verbotene Gegenstände mit sich führen, werden wir selbstverständlich aktiv. Wir wollen, dass sich die Besucher auf den Weihnachtsmärkten sicher und wohl fühlen."
Doch wie sieht es vor Ort aus? Auf dem Offenburger Weihnachtsmarkt, dem größten in der Ortenau, wurden bislang keine Taschenkontrollen vorgenommen, da kein Verdachtsfall aufgetreten ist. "Es gab ein Mal ein Problem mit Trickbetrügern, aber ansonsten keine Vorkommnisse", so die Stadt auf Anfrage. Der Sicherheitsdienst wurde in diesem Jahr verstärkt, generell wird immer auf eine neue Situation flexibel reagiert.
Eine Einschätzung der allgemeinen Lage, die auch die Polizei teilt: "Den Sicherheitsbehörden in Baden-Württemberg liegen derzeit keine Erkenntnisse oder Hinweise vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung für Weihnachtsmärkte ableiten lässt." Einem entspannten Besuch auf einem Weihnachtsmarkt steht also nichts im Wege.

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