Eine Frage, Frau Noé
Wofür gibt es den Zensus?

Ingrid Noé | Foto: Landratsamt Ortenaukreis

Offenburg. 2022 werden wichtige Kennzahlen für die Kommunen im Zensus abgefragt. Ingrid Noé, Leiterin der Zensuserhebungsstelle beim Ortenaukreis, erklärt im Gespräch mit Christina Großheim, worauf es ankommt.

Wann und mit wem wird der Zensus 2022 erhoben?
Die Zensusbefragung startet bundesweit am 15. Mai 2022. Sie wird von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten, durchgeführt. Federführend sind die Statischen Ämter des Bundes und der Länder. Diese haben die Kommunen mit der örtlichen Durchführung beauftragt. Wir, also die Zensuserhebungsstelle des Ortenaukreises, organisieren den Zensus für fast den gesamten Ortenaukreis. Die Großen Kreisstädte Kehl, Lahr und Offenburg haben ihre eigenen Erhebungsstelle. Für uns werden über 380 Erhebungsbeauftrage unterwegs sein, um die Befragungen möglichst zügig durchzuführen.

Welche Fragen sollen dank des Zensus beantwortet werden?
Das wichtigste Ergebnis ist die amtliche Einwohnerzahl. Die ist deshalb so entscheidend, weil sie direkte Auswirkung auf die kommunalen Finanzen hat. Je mehr Einwohner eine Kommune hat, desto höher sind die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich. Das gleiche gilt für den Länderfinanzausgleich oder Zuwendungen von der EU. Aufgrund der Einwohnerzahl werden aber auch Wahlkreise festgelegt und auf Landesebene hat sie Einfluss auf die Stimmen eines Landes im Bundesrat. Deswegen müssen wir hier genau arbeiten. Die Erhebungsbeauftragten erfragen deshalb, wer am 15. Mai 2022 im jeweiligen Haushalt gelebt hat.
Erst in einem zweiten Schritt wird nach weiteren Informationen gefragt. Dazu gehören Fragen nach der Ausbildung, der Beschäftigung oder der Wohnsituation. Die Antworten sind für die Kommunen, das Land und den Bund wichtig, damit möglichst bedarfsgerecht investiert werden kann. Zum Beispiel in Schul- und Studienplätze oder Infrastruktur. Auch für die Wohnungsbauplanung dienen die Antworten als Grundlage. Diese Antworten zu diesen Fragen sollen online gegeben werden, damit die Privatsphäre der Befragten weitestgehend gewahrt wird.

Welche Voraussetzungen müssen die Interviewer, die gesucht werden, mitbringen?
Die Interviewerinnen und Interviewer müssen am 15. Mai 2022 mindestens 18 Jahre alt sein. Sie sollen höflich, genau und verschwiegen sein. Sie müssen sich bewusst sein, dass sie dem Statistikgeheimnis und dem Datenschutz verpflichtet werden. Das heißt sie dürfen niemandem etwas von dem erzählen, was sie im Rahmen des Zensus erfahren haben, oder dieses Wissen anderweitig als für den Zensus einsetzen. Und das auf Dauer. Lebenslang.

Welche Daten werden erhoben und wie wird sichergestellt, dass der Datenschutz eingehalten wird?
Es werden soziodemographische, also Name, Alter, Geschlecht, und sozioökonomische Daten wie Ausbildung und Beschäftigung erhoben. Das sind Daten, die die meisten Deutschen privat halten möchten. Deswegen dürfen die Erhebungsbeauftragten und die Mitarbeiter der Erhebungsstellen nichts preis geben. Durch das Online-Modul werden nur wenige Daten persönlich erhoben. Weder die Interviewerinnen und Interviewer noch die Mitarbeiter in der Erhebungsstelle haben Zugriff auf die Online-Antworten. Außerdem erfolgt die Datenerfassung in den Erhebungsstellen in einem räumlich und datentechnisch abgeschotteten Bereich, um den Datenschutz zu gewährleisten.

Wie viele Adressen müssen von den Interviewern besucht werden?
Unsere Interviewerinnen und Interviewer werden rund 12.500 Adressen aufsuchen. Rechnerisch wären das bei 380 Erhebungsbeauftragten für jeden 33 Adressen. Die tatsächliche Anzahl hängt aber davon ab, wie viele Personen an der Adresse gemeldet sind. Wir werden den Erhebungsbeauftragen Gebiete mit rund 150 auskunftspflichtigen Bewohnern zuteilen.

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