Neues Weinrecht
Je genauer die Herkunft, desto höher die Qualität

Winzer und Winzergenossenschaften bereiten sich auf das neue Weingesetz vor. Die Verbraucher müssen sich auf neue Bezeichnungen einstellen. | Foto: ds
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Ortenau (ds). Wer bislang beim Weinkauf beim Weinkauf auf die Prädikatsbezeichnung wie Spätlese oder Kabinett geachtet hat, muss sich künftig umstellen: Mit der Reformierung des Weingesetzes steht nicht mehr die Rebsorte, sondern die geografische Herkunft im Mittelpunkt. Das heißt: Je genauer die Herkunft, desto höher ist die Qualität. So wird – mit einer Übergangsfrist bis 2025 – dann unterschieden zwischen Lagen-, Orts- und Gutswein. Ziel ist es, den Winzern bessere Vermarktungschancen und den Verbrauchern mehr Orientierung und Klarheit zu bieten.

Oberkircher Winzer

"Schon seit Jahren wird in der Weinbranche über die Veränderungen und Neuausrichtung des Weingesetztes und der Weinverordnung diskutiert", weiß Markus Ell, geschäftsführender Vorstand der Oberkircher Winzer. Ein Vorteil der Novelle könne sein, dass der Verbraucher das Anbaugebiet geografisch besser kennenlernt. Für Baden entstehe die Chance, die einzelnen Regionen mehr zu profilieren und in Verbindung mit dem Tourismus nachhaltig Mehrwert zu schaffen. "Das Anbaugebiet Baden hat bereits für die weitere Profilierung eine Schutzgemeinschaft eingerichtet. Unter dem Vorantreiben des Badischen Weinbauverbandes hat Baden hier eine Vorreiterrolle", berichtet Ell. Nachteil werde wohl sein, dass der Verbraucher durch zusätzliche und neue Bezeichnungen noch mehr verwirrt wird. "Hier appellieren wir von Seiten der Genossenschaftsverbände, dass eine durchgängige Bezeichnung über die einzelnen Herkunftsebenen, vom Deutschen Wein über die Region Ortswein und der Einzellage geführt wird, damit der Verbraucher sich besser orientieren kann", so Markus Ell.

Politischer Kompromiss

Die Tatsache, dass die bisher gelebten Prädikatsbezeichnungen erhalten bleiben, zeige, dass es sich bei der Reform nicht um den großen Wurf handele, sondern eher um einen politischen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen der Politik und den verschiedenen Gruppierungen innerhalb der Weinbranche. "Wenn es uns nicht gelingt, das bestehende Funktionierende zu erhalten, sägen wir den Ast selbst ab, auf dem wir sitzen. Leider kommt in diesen politischen Prozessen der Faktor Verbraucher zu kurz. Das birgt meines Erachtens eine große Gefahr", gibt er zu bedenken. Aktuell sei die Änderung des Weingesetzes für die Oberkircher Winzer eG noch nicht mit einem Aufwand verbunden. "Unser Bezeichnungsmodell passt über die geschützte Herkunftsbezeichnung Baden in Verbindung mit dem Firmennahmen zusammen. Bei den Weinen des Winzerkellers Hex vom Dasenstein kann es zu Veränderungen kommen, da es sich hierbei um eine Einzellage handelt", erläutert der geschäftsführende Vorstand. Dem Leitgedanken der Novelle – „desto kleiner die geografische Angabe, umso höher das Qualitätsversprechen“ – müsse Rechnung getragen werden. "Dies wird dann in der Schutzgemeinschaft für Baden festgelegt", so Markus Ell. Die Stufe darüber würden die Anpassungen härter treffen, denn dort müsse die Bezeichnung Bereich in Region geändert werden.

Weingut Weber

Die qualitätsbestimmende Herkunftspyramide, Grundlage des neuen Weinrechts, hat das Ettenheimer Weingut Weber in ähnlicher Form bereits 2003 hausintern eingeführt. "Mit unserer Qualitätspyramide haben wir uns von den Prädikatsstufen verabschiedet", erläutert Junior-Chef Michael Weber. Somit sei es für das Weingut kein großer Aufwand, sich in den neuen Bezeichnungen wiederzufinden. Nachteile sieht Weber im neuen Weinrecht nicht: "Es ist die Besinnung zurück auf den Ursprung und nicht eine Bezeichnung anhand von einem Süßegehalt der Trauben bei der Ernte." Wichtig sei für ihn nur eine schnelle Umsetzung durch alle Erzeuger, damit der Weinliebhaber schnell das neue System verstehe und sich nicht weiterhin mit dem alten und den neuen Weinbezeichnungen auseinandersetzen müsse. Wie künftig die Weine aus dem Hause Weber heißen werden, könne man aktuell noch nicht sagen. "So wie es aussieht, werden wir uns mit dem neuen Weingesetz in den Klassifikationen Guts-, Orts- und Lagenwein wiederfinden", sagt Michael Weber.

Weinmanufaktur Gengenbach

Für die Weinmanufaktur Gengenbach wird das neue Weingesetz wohl kaum etwas ändern. "Spezielle Sorten, die in unseren Einzellagen angebaut werden, werden zukünftig ohne die Angabe der Lage vermarktet", erklärt Geschäftsführer Christian Gehring. Das Sortiment der Qualitätsweine, insbesondere der Literflaschen, werde auf die Weine ohne Angabe der Einzellage reduziert. "Es wird aber zum Beispiel weiterhin einen Spätburgunder Kabinett aus dem Fessenbacher Bergle oder eine Riesling Spätlese aus dem Zeller Abtsberg geben. Auch unsere Weine der Glücksfeder-Linie können wir unverändert weiterführen", betont er. Die größte Herausforderung für den Betrieb werde sein, dass der Vermarktungsbeginn für Weine aus Einzellagen, etwa Zeller Abtsberg, Fessenbacher Bergle oder Ortenberger Freudental, auf den 1. März des auf die Ernte folgenden Jahres gelegt werde. "Hier sind wir traditionell mit unseren Weißweinsorten bereits ab Januar auf den Markt gekommen", erläutert der Geschäftsführer. Zu Einschränkungen werde es auch bei den Sorten kommen. "Die Begrenzung der möglichen Sorten, welche als Lagenwein vermarktet werden dürfen, wird wohl dazu führen, dass wir einen Syrah oder Viognier aus der Lage Zeller Abtsberg zukünftig ohne Angabe der Lage vermarkten müssen", so Christian Gehring.

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