Windpark Falkenhöhe: Genehmigung erteilt
Bau beginnt Ende 2023

Foto: Symbolbild bos

Ortenau Das Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage am bestehenden Windpark Falkenhöhe ist abgeschlossen, teilt das Landratsamt Ortenaukreis mit. Mit dem Bau solle Ende des Jahres begonnen werden. In den Entscheidungsprozess seien neben den betroffenen Gemeinden Hornberg, Lauterbach und Schramberg weitere 21 Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen eingebunden gewesen. Bereits am 8. Juni 2021 habe in Hornberg ein öffentlicher Erörterungstermin stattgefunden, bei dem etwaige Einwände gemeinsam mit der Antragstellerin und den zuständigen Fachbehörden durchgesprochen worden seien.

Die Nähe der Anlage zu Wohnhäusern im Außenbereich habe dazugeführt, dass eine eingehende Prüfung des Belanges der sogenannten optisch bedrängenden Wirkung erforderlich geworden sei. Die Prüfung habe zunächst eine ablehnende Entscheidung zur Folge, gegen die die Antragstellerin Widerspruch eingelegt hatte. Noch während der Prüfung des Widerspruchs durch das Regierungspräsidium sei eine Änderung des Baugesetzbuches sowie des Erneuerbare-Energien-Gesetzes erfolgt. Durch diese Änderungen seien die Prüfkriterien für die sogenannte optisch bedrängende Wirkung von Windenergieanlagen gesetzlich geregelt und der Windenergie ein überragendes öffentliches Interesse zugesprochen worden. Durch die geänderte Rechtslage seien die gesetzlichen Vorgaben für die Genehmigung nunmehr erfüllt gewesen und die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sei am 15. August 2023 erteilt worden. „Im Rahmen des Prozesses zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen wurde eine Vielzahl von Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht. Wie dieses Verfahren zeigt, führen diese dazu, dass weitere Genehmigungen im Sinne der Energiewende erteilt werden können“, so Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamte des Ortenaukreises.

Hintergrund

Die drei bestehenden Anlagen des Windparks Falkenhöhe waren im Jahr 2019 vom Landratsamt Rottweil genehmigt worden und sind bereits errichtet und in Betrieb. Die nunmehr genehmigte Windenergieanlage mit der Typenbezeichnung Vestas V 136 hat eine Gesamthöhe von 217 Metern und eine Nennleistung von 4,2 MW.

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