Landtagswahl am 8. März
Beim Urnengang gibt es zwei Neuerungen

Der am kommenden Sonntag neu gewählte Landtag wird mindestens 120 Abgeordnete umfassen.  | Foto: Symbolfoto: Landtag Baden-Württemberg
  • Der am kommenden Sonntag neu gewählte Landtag wird mindestens 120 Abgeordnete umfassen.
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Ortenau Am kommenden Sonntag, 8. März, haben die Bürger Baden-Württembergs die Wahl und bestimmen einen neuen Landtag. Der ist die gewählte Vertretung des Volkes, heißt es in Paragraph 27 der Landesverfassung.

Bei der anstehenden Wahl bewerben sich im gesamten Land insgesamt 1.184 Personen um Sitze im Landtag in der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie treten in insgesamt 70 Wahlkreisen an.

Auch in der Ortenau werden die Bürger an die Wahlurne gebeten – aufgeteilt auf die insgesamt drei Wahlkreise Lahr, Offenburg und Kehl. Im Wahlkreis Lahr treten insgesamt sieben Direktkandidaten an, im Wahlkreis Offenburg hoffen sechs Kandidaten auf ein Mandat im neu gewählten Landtag. Im Wahlkreis Kehl treten insgesamt zehn Bewerber an.

Die auf fünf Jahre gewählten Abgeordneten entscheiden als Vertreter der Bevölkerung über politische Fragen. Sie wählen den Ministerpräsidenten, sie beschließen Gesetze und den Landeshaushalt und sie kontrollieren die Regierung. Zu wählen sind mindestens 120 Abgeordnete.

Reformiertes Wahlrecht

Mit Schließung der Wahllokale am kommenden Sonntag um 18 Uhr wird der neue Landtag aber sehr wahrscheinlich mehr Abgeordnete umfassen. Das liegt am neuen Wahlrecht, das im April 2022 beschlossen wurde. Bei der Landtagswahl am 8. März haben die Wähler dann nämlich zwei Stimmen: eine für einen Kreiswahlvorschlag, mit dem sich Bewerber im Wahlkreis um ein Direktmandat bewerben (Erststimme), und eine Stimme für die Landesliste einer Partei (Zweitstimme). Bei der Sitzverteilung im neuen Parlament bekommt also zunächst jeder gewählte Direktkandidat seinen Platz. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund ihres Anteils an Zweitstimmen zusteht, behält sie diese zusätzlichen Sitze, die sogenannten Überhangmandate. Die restlichen Sitze werden dann entsprechend der Verteilung der Zweitstimmen vergeben. Die Überhangmandate der einen Partei werden wiederum mit zusätzlichen Mandaten für die anderen Parteien ausgeglichen, den Ausgleichsmandaten. Diese bekommen die Parteien, die durch die Überhangmandate weniger Sitze haben, als ihnen nach dem Ergebnis prozentual zustehen würden, um die Verteilung fair zu gestalten.

Neu in diesem Jahr ist bei der Landtagswahl auch das Wahlalter. Dieses wurde nämlich von 18 auf 16 Jahre abgesenkt. Laut Schätzungen des Statistischen Landesamtes können somit rund 650.000 der landesweit insgesamt 7,7 Millionen Wahlberechtigten, erstmals ihre Stimme abgeben. In der Ortenau sind insgesamt rund 320.000 Wahlberechtigte zur Wahl aufgerufen.

Die Stimme kann am kommenden Sonntag entweder zwischen 8 und 18 Uhr direkt im Wahllokal, das auf der Wahlbenachrichtigung ausgewiesen ist, abgegeben werden, oder aber per Briefwahl.

Der Antrag hierfür muss spätestens zwei Tage vor der Wahl, 15 Uhr, bei der Gemeinde eingehen. Wer kurzfristig erkrankt, kann den Wahlschein auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen.

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