Nach Aufhebung der Corona-Verordnung
Gesundheitsamt gibt Tipps

Foto: gro

Ortenau (st) Das Land Baden-Württemberg plant, die Corona-Verordnungen des Landes zum 1. März 2023 aufzuheben. Dies betrifft zum einen die Testpflichten und zum anderen die Maskenpflicht für Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen. Die Maskenpflicht für Besucher oder Patienten in Praxen bleibt nach derzeitigem Stand bis zum Freitag, 7.April 2023, bestehen.

Aufgrund des Wegfalls der Testpflichten wird sich die Diagnostik von Covid-19-Erkrankungen ab März wieder auf die Hausärzte verlagern, wie dies auch für alle anderen Infektionskrankheiten bisher der Fall war. Wichtig für alle Einrichtungen: An den bestehenden Meldepflichten für Einzelfälle und Ausbrüche laut Infektionsschutzgesetz ändert sich nichts. „In Einrichtungen müssen Hygienemaßnahmen für Covid-19 eigenverantwortlich an die vorhandenen Strukturen angepasst werden. In den Hygieneplänen werden diese, so wie für viele andere Erkrankungen auch, festgelegt. Damit verliert Covid-19 langsam seinen Sonderstatus“, so Dirk Luft Leiter des Sachgebietes Klinikhygiene und Pandemiemanagement beim Gesundheitsamt des Ortenaukreises. Das Gesundheitsamt unterstützt auch weiterhin bei der Eindämmung von Ausbruchsgeschehen und steht für Fragen zum Infektionsschutz zur Verfügung.

„Zurzeit erkranken immer noch vergleichsweise viele Personen an Covid-19. Daher ist es natürlich weiterhin empfehlenswert sich mit einer ansteckenden Infektion von anderen Personen möglichst fernzuhalten“, so Luft weiter. „Für Beschäftigte aber auch Kinder, die betreut werden, gilt in diesem Zusammenhang immer die Empfehlung: ‚wer krank ist bleibt zu Hause‘. Ganz unabhängig davon, ob der Nachweis von Covid-19, Influenza oder RS-Viren die Ursache für Symptome ist“, ergänzt Evelyn Bressau, Leiterin des Gesundheitsamts des Ortenaukreises. „Es ist insgesamt wichtig solche Personen vor Infektionen zu schützen, die besonders gefährdet sind, wie Ältere, Säuglinge oder auch Patienten mit einem geschwächten Immunsystem. Daher sollte man generell Besuche im Krankenhaus oder Pflegeheim überdenken, wenn man Symptome hat, die auf eine Infektionskrankheit hindeuten.“

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