Priorisierung in Arztpraxen aufgehoben
Impfzentren behalten sie bei

In den Impfzentren im Land bleibt die Priorisierung weiter erhalten. Ab Montag gibt es Termine für die Menschen aus der dritten Priorisierungsgruppe. | Foto: gro
  • In den Impfzentren im Land bleibt die Priorisierung weiter erhalten. Ab Montag gibt es Termine für die Menschen aus der dritten Priorisierungsgruppe.
  • Foto: gro
  • hochgeladen von Christina Großheim

Stuttgart/Ortenau (st). Von Montag, 17. Mai, an öffnet das Land die Vergabe von Impfterminen in den Impfzentren für Verkäufer, Busfahrerinnen und alle weiteren Menschen aus der dritten Priorität (nach § 4 der Corona-
Impfverordnung des Bundes), teilt das Gesundheitsamt Baden-Württemberg mit. Ab diesem Zeitpunkt könnten hingegen die niedergelassenen Ärzte mit allen Impfstoffen ohne staatlich vorgegebene Priorisierung impfen. In den Arztpraxen erfolge die Priorisierung dann vollständig durch die behandelnden Ärzte, schließlich würdem sie ihre Patienten am besten kennen und könnten entscheiden, wer die Impfung zuerst brauche. Das ermögliche ihnen gleichzeitig mehr Flexibilität bei der Organisation der Impfungen und der Terminvergabe. Die Aufhebung der Priorisierung in den Praxen erfolge in Absprache mit der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg. Ärztevertreter hätten sich schon lange dafür eingesetzt. In den Impfzentren bleibe die Priorisierung allerdings erhalten. Hier sei sie weiterhin notwendig, um sicherzustellen, dass in den Impfzentren Menschen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf oder mit hohem Ansteckungsrisiko zuerst geimpft würden.

„Trotz einzelner Drängler impfen wir weiter erfolgreich die Schutzbedürftigen zuerst. Bei den über 60-Jährigen geht die Impfquote bereits auf die 70 Prozent zu, das ist ein großer Erfolg für die Pandemiebekämpfung. In den Hausarztpraxen und den Impfzentren herrscht weiterhin großer Andrang. Patienten möchte ich deshalb bitten, weiterhin Geduld zu haben und solidarisch zu sein. Auch wenn die Priorisierung in den Arztpraxen aufgehoben ist, so bleibt die Impfstoffmenge weiterhin begrenzt“, so Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch, 12. Mai, in Stuttgart. In den Impfzentren gelte weiterhin für alle Impfstoffe die Priorisierung. Voraussichtlich ab Anfang Juni wird auch dort eine Aufhebung der Priorisierung möglich sein.

Impfzentren impften nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Bereits in den vergangenen Wochen seien Teile der dritten Prioritätsgruppe geöffnet worden. So könnten Menschen, die über 60 Jahre alt sind oder jene, die bestimmte Vorerkrankungen haben, bereits Impftermine vereinbaren. Diese Möglichkeit hätten nun auch Angehörige bestimmter Berufsgruppen. „Wir ermöglichen es nun auch jenen Menschen, die im Arbeitsalltag einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren. Dies betrifft etwa den Lebensmitteleinzelhandel, körpernahe Dienstleistungen, die derzeit zugelassen sind, oder auch Beschäftigte in Beratungsstellen oder in Fahrschulen. Außerdem können sich nun Personen impfen lassen, die in besonders relevanten Positionen in Unternehmen der kritischen Infrastruktur oder der Verwaltung tätig sind“, so Lucha weiter.

Impfberechtige Personen

Impfberechtigt seien zum Beispiel Personen, die in besonders relevanter Position in Verwaltungen, bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz, in der Justiz und Rechtspflege tätig sind. Dabei gehe es allerdings nicht um die hierarchische Stellung, sondern um die Funktion im Unternehmen und die Ansteckungsgefahr. Auch betreffe die Öffnung etwa Personen, die in besonders relevanter Position in Einrichtungen und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur (KRITIS), wie zum Beispiel im Apothekenwesen oder in der Wasser- und Energieversorgung arbeiten. Die Landesregierung hat eine Liste der entsprechenden Unternehmen und Bereiche veröffentlicht (KRITIS-Liste).

Auch wer in Supermärkten, Verbraucher- und Drogeriemärkten oder in Tafelläden Kontakt zu zahlreichen Menschen habe, könne sich impfen lassen. Dies gelte auch für diejenigen, die regelmäßig ehren- und nebenamtlich im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe oder in Schulen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben oder an Hochschulen tätig sind. Schließlich könnten sich auch sonstige Personen, bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Infektionsrisiko besteht, impfen lassen. Dies betreffe unter anderem Saisonarbeiter, Betriebsersthelfer oder Pflegeeltern. Auch  Journalisten, die bei ihrer Tätigkeit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt seien, fielen darunter. Des Weiteren seien zum Beispiel Personen umfasst, die körpernahe Dienstleistungen ausführten oder in Banken Kundenkontakt hätten. Eine vollständige Liste der impfberechtigten Personengruppen finde sich auf der Homepage des Ministeriums für Soziales und Integration.

Impfen kommt gut voran

Rund ein Drittel aller Baden-Württemberger haben laut Gesundheitsministerium schon mindestens eine erste Impfung erhalten. Von den über 60-Jährigen sind fast 70 Prozent geimpft. Neben der Impfung in den Impfzentren seien die Impfungen in den Hausarztpraxen hinzugekommen. Dass man impfberechtigt sei, heiße zwar weiterhin nicht, dass auch direkt ein Termin gebucht werden könne, denn die Nachfrage übersteige nach wie vor das Angebot deutlich. Doch die Impfungen in Baden-Württemberg gingen erfolgreich voran, die Zahlen zeigten das. Deshalb sei es folgerichtig, die nächste Stufe innerhalb der Priorisierung 3 zu öffnen, und weiteren Menschen den Zugang zu ermöglichen. Ab Juni würden die Impfstoffmengen an die niedergelassenen Ärzte noch einmal steigen, dann werden auch Betriebsärzte nach und nach in das Impfen einbezogen. Baden-Württemberg setzt sich gegenüber dem Bund weiter dafür ein, dass auch die Impfzentren mehr Impfstoff erhalten, so dass sie endlich unter Volllast arbeiten und noch mehr Termine anbieten können.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.