Covid-19-Fälle im Ortenaukreis
Landratsamt informiert über Änderung

Foto: Glaser

Ortenau (st). Der Ortenaukreis hat bisher die Fallzahlen des Gesundheitsamtes der nach einem positiven Labornachweis bestätigten Corona-Infizierten veröffentlicht. "Da es immer wieder zu Abweichungen und unterschiedlichen Werten gekommen ist, werden wir zukünftig und bis auf Weiteres die Zahlen des täglichen Lageberichts Covid-19 des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg (LGA) nennen", heißt es in einer Presseinformation. Dies diene der Vermeidung von Unklarheiten für die Bürger und Medien, die durch abweichende Zahlen immer wieder entstanden seien.
Zudem würden auch unmittelbare Rechtsfolgen an der Überschreitung bestimmter Werte hängen, wie zum Beispiel einer Sieben-Tage Inzidenz von 50. Die Sieben-Tage-Inzidenz entspreche der Anzahl der in den vergangenen sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Werde die 50-Grenze überschritten, sei das Landratsamt anstatt der Städte und Gemeinden direkt für viele einschränkende Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Das Landesgesundheitsamt müsse dazu das Überschreiten der Grenzwerte - und damit die Zuständigkeit - feststellen. Dies sei Stand Donnerstag, 22. Oktober, 17 Uhr an den Ortenaukreis bislang nicht erfolgt. So sehe es die Verordnung des Sozialministeriums über Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz vor, wonach die Zahlen des Landesgesundheitsamts landesweit maßgeblich seien.

Sieben-Tages-Inzidenz

Nach den LGA-Daten lag laut Landratsamt die Sieben-Tages-Inzidenz des Ortenaukreises am 19. Oktober bei 43,6, am 20. Oktober bei 48,7 und am 21. Oktober ebenfalls bei 48,7. "Die Zahlen für heute sind noch nicht veröffentlicht", so die Presseinformation weiter.
Den täglichen Lagebericht des LGA fänden Interessierte unter diesem Link.
Aktuell werde an einer Lösung, wie weitergehende Darstellungsmöglichkeiten zu Infektionszahlen in den Städten und Gemeinden so schnell wie möglich veröffentlichen können, gearbeitet.

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