Aktionstag
Landratsamt Ortenaukreis im Einsatz für Arbeitsschutz

Landratsamt Ortenaukreis | Foto: Großheim

Ortenau (st) Der internationale „Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz“ rückt am Montag, 28. April, das Thema Arbeitssicherheit weltweit in den Fokus. Der Aktionstag wurde 1984 von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen, um das Bewusstsein für sichere Arbeitsbedingungen zu schärfen und die Prävention von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten zu fördern, so eine Pressemitteilung des Landratsamts Ortenaukreis. Weltweit würden an diesem Tag Aktionen, Informationsveranstaltungen und Kampagnen organisiert, die Arbeitgeber wie Beschäftigte gleichermaßen sensibilisieren sollen. Ziel sei es, Risiken zu minimieren, Gesundheit zu schützen und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen.

Kontrolle

Die Arbeitsschutzbehörde im Landratsamt Ortenaukreis spiele eine zentrale Rolle bei der Durchsetzung und Kontrolle gesetzlicher Arbeitsschutzvorgaben in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen. Während sich Berufsgenossenschaften primär auf die Versicherung und Prävention konzentrieren würden, liege der Fokus der staatlichen Aufsicht auf der Einhaltung der rechtlichen Standards – und dem Eingreifen bei Verstößen. Sanktionen würden von Bußgeldern bis hin zur Stilllegung von Betrieben reichen.
Arbeitgeber – ob privatwirtschaftlich oder öffentlich – seien verpflichtet, meldepflichtige Arbeitsunfälle den zuständigen Unfallversicherungsträgern zu melden. Zusätzlich müsse bei Unfällen in Unternehmen, die der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht unterliegen, eine Kopie der Unfallanzeige an die staatliche Arbeitsschutzbehörde übermittelt werden.
„Bei schweren bis hin zu tödlichen Arbeitsunfällen wird unsere Behörde hinzugezogen“, erklärt Amtsleiter Maximilian Ganninger. „Unser Ziel ist es, Ursachen schnell zu erkennen, Risiken zu analysieren und für künftige Sicherheit zu sorgen.“

Prävention

Einen besonders hohen Stellenwert nehme die sogenannte Gefährdungsbeurteilung ein. Seit 1996 gesetzlich vorgeschrieben, verpflichte sie Arbeitgeber dazu, alle arbeitsbedingten Gefährdungen systematisch zu erfassen, Schutzmaßnahmen zu entwickeln und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen.
Zu den möglichen Gefährdungsfaktoren würden unter anderem zählen: die Gestaltung und Ausstattung von Arbeitsplätzen, physikalische, chemische oder biologische Einwirkungen, der Umgang mit Gefahrstoffen, der Einsatz von Maschinen und Arbeitsmitteln, Arbeitsorganisation und Arbeitszeiten sowie unzureichende Qualifikation oder Schulung der Beschäftigten.
„Neben der Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz oder der Arbeitsstättenverordnung liegt uns auch die Beratung von Unternehmen und Bürgerinnen und Bürgern am Herzen“, so Ganninger. „Dieser präventive Ansatz ist ein zentraler Bestandteil unserer Arbeit.“

Sicherheit auch auf der Straße

Das Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht übernehme auch Verantwortung im Bereich der Verkehrssicherheit. Besonders im Fokus: die Kontrolle von Lenk- und Ruhezeiten sowie Arbeitszeiten im gewerblichen Güterverkehr. „Mit über 5.100 registrierten Fahrzeugen über 3,5 Tonnen gehört der Ortenaukreis zu den landesweiten Spitzenreitern“, betont Ganninger. Entsprechend hoch sei auch die Verantwortung für die Sicherheit auf den Straßen.

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