Erstmals Goldschakal im Ortenaukreis
Nachtaktiv und anpassungsfähig

Der Goldschakal unterliegt in Deutschland und Baden-Württemberg nicht dem Jagdrecht. Er ist naturschutzrechtlich geschützt und gelistet. | Foto: Landratsamt Ortenaukreis
  • Der Goldschakal unterliegt in Deutschland und Baden-Württemberg nicht dem Jagdrecht. Er ist naturschutzrechtlich geschützt und gelistet.
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  • hochgeladen von Anne-Marie Glaser

Ortenau (st) Erstmals ist im Ortenaukreis Ende September ein Goldschakal nachgewiesen worden. Das Tier wurde im Wald der Gemeinde Sasbach, unweit der Hornisgrinde, von einer Wildkamera fotografiert. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) in Freiburg hat bestätigt, dass auf dem Bild zweifelsfrei ein Goldschakal zu erkennen ist, informierte jetzt das Landratsamt. Es handelt sich damit um den ersten bestätigten Nachweis dieser Tierart im Landkreis. „Es ist davon auszugehen, dass es sich um ein einzelnes, durchziehendes Tier handelt“, erklärt Maximilian Lang, Wildtierbeauftragter des Ortenaukreises. „Möglicherweise stammt der Goldschakal aus dem benachbarten Schwarzwald-Baar-Kreis. Dort gibt es bereits ein kleines, reproduzierendes Vorkommen.“

Mittelgroßer Wildhund

Der ursprünglich aus Südosteuropa und Kleinasien stammende Goldschakal ist ein mittelgroßer Wildhund und ähnelt in seinem Erscheinungsbild Fuchs und Wolf. Erwachsene Tiere erreichen eine Schulterhöhe von rund 40 bis 50 Zentimetern und ein Gewicht von etwa zehn bis 15 Kilogramm. Damit ist der Goldschakal etwas größer als ein Fuchs, jedoch deutlich kleiner als der Wolf, mit dem er allerdings enger verwandt ist.
Die überwiegend nachtaktive Art ist äußerst anpassungsfähig. Sie besiedelt bevorzugt offene Landschaften mit ausreichender Deckung, wie sie in unserer Kulturlandschaft häufig vorkommen, und kommt auch in der Nähe menschlicher Siedlungen gut zurecht. Ihre Nahrung besteht überwiegend aus kleineren Säugetieren bis zur Größe eines Rehs, Vögeln, Reptilien, Amphibien, Insekten, pflanzlicher Kost, Aas und Abfällen. „Der Goldschakal ist grundsätzlich auch in der Lage, Nutztiere bis zur Größe eines Schafes zu reißen, tut dies in der Regel jedoch selten“, erläutert Hans-Georg Pfüller, Leiter des Amts für Waldwirtschaft beim Landratsamt Ortenaukreis.
Hinweise zu möglichen weiteren Sichtungen können an den Wildtierbeauftragten des Landkreises oder an die FVA in Freiburg gemeldet werden.

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