Kompromiss mit zwei Systemen
Notarztversorgung wird neu strukturiert

Die Notarztversorgung wird im Ortenaukreis neu strukturiert. | Foto: gro
  • Die Notarztversorgung wird im Ortenaukreis neu strukturiert.
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Ortenau (mak). Die Notarztversorgung im Ortenaukreis wird zum kommenden Jahr neu organisiert. Das hat der Kreisausschuss für Gesundheit und Kliniken am vergangenen Dienstag, 6. Juli, einstimmig beschlossen. Grund für die Umstrukturierung ist die Kündigung des Vertrags mit dem Ortenaukreis durch die DRK Rettungsdienst GmbH, die die Notarztdienste nachts und am Wochenende in der Ortenau nur noch bis zum Jahresende besetzt. 

Allerdings wird es ab dem kommenden Jahr kein - wie ursprünglich vom Kreis einmal angedacht - einheitliches System in der Notarztversorgung in der Ortenau geben, sondern zwei Systeme sollen miteinander synchronisiert werden. So sollen die Dienste außerhalb der regulären Arbeitszeiten von 8 bis 16 Uhr von einer Genossenschaft übernommen werden, in der sich die ihr angehörigen Notärzte selbstständig organisieren. Darüber hinaus wird es ein standortübergreifendes Department Notfallmedizin im Ortenau Klinikum geben, das die Dienste in den regulären Kernzeiten abdeckt, außer in Offenburg, wo die Regelung rund um die Uhr gilt.  Das Department Notfallmedizin soll auch die Weiterbildung organisieren.

Kritik an dem Departmentkonzept, bei dem vorgesehen war, dass die bisher freiberuflich tätigen Notärzte dort angestellt werden sollten, kam eben genau von den Medizinern, die bislang als Honorarkräfte die Nacht- und Wochenenddienste übernehmen. Der in Emmendingen ansässige Anästhesist Martin Walzer stellt im Ausschuss das Genossenschaftsmodell der "HonMed", einem Notarzt-Netzwerk, vor. Er widersprach hierbei Befürchtungen, dass die externen, genossenschaftlich organisierten niedergelassenen Ärzte den Notarztdienst übernehmen wollen. "Das ist ausgemachter Unfug", betonte er. Klinikchef Christian Keller: "Wir wollen die niedergelassenen Ärzte einbinden. Die Frage ist das Wie." 

Dienstpläne sollen abgeglichen werden

Der Kompromissvorschlag sieht nun vor, beide Systeme einzuführen, die nach spätestens drei Jahren evaluiert werden sollen. Im Sinne der Rechtssicherheit sollen die Dienstpläne der Genossenschaft und der Klinik gegenseitig einsehbar und hinsichtlich des Arbeitsschutzes und -zeiten abgeglichen werden. Vor allem der Bereich Arbeitszeit war Gegenstand der Diskussion. Bisher gebe es keine Kontrolle, wie viele Notarztdienste ein Arzt neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit leiste, so die Befürworter der Departmentlösung, weshalb die Genossenschaft garantieren müsse, dass sie sich an die Arbeitsschutzgesetze halte. 

Dr. Friedrich Afflerbach, Leitender Notarzt am Ortenau Klinikum, betonte, dass es in einer Übergangsphase die niedergelassenen Ärzte brauche. "Das größte Problem ist aber der Tarifvertrag, bei dem Ärzte nur maximal 48 Stunden in der Woche arbeiten und vier Bereitschaftsdienste im Monat übernehmen dürfen." Zudem müssten sie zwei Wochenenden im Monat frei haben. Durch immer strenger werdende Arbeitszeitgesetze sei das Genossenschaftsmodell rechtlich gesehen ein Auslaufmodell, das dann durch eine Departmentlösung ersetzt werden würde.

Ausschussmitglied Dr. Jens-Uwe Folkens konnte das "Gezerre" nicht nachvollziehen: "Ich habe keinen Unterschied zwischen den beiden Modellen erkennen können. Beide können eine gute notärztliche Versorgung leisten. Ich persönlich glaube aber, dass das Department Notfallmedizin die bessere Lösung ist, weil das Genossenschaftsmodell keine Vorteile bietet", so der SPD-Politiker.

Rechtsformwechsel

Der Ausschusses für Gesundheit und Kliniken hat am Dienstag darüber hinaus mehrheitlich, bei jeweils einer Enthaltung und Gegenstimme, beschlossen, wohin er seine Kompetenzen abgibt, sofern der Kreistag am 20. Juli beschließt, die Rechtsform des Ortenau Klinikums in eine Anstalt öffentlichen Rechts  umzuwandeln. So soll die Zuständigkeit für die "Rettungsdienstliche und Notärztliche Versorgung" künftig beim Ausschuss für Umwelt und Technik liegen, der Sozialausschuss soll sich künftig um den "Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Kommunale Gesundheitskonferenz" kümmern.

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