Wohnen im Kulturdenkmal
Unterstützung für drei Projekte in der Ortenau

Stuttgart/Ortenau (st/gro). Im Rahmen des neuen Sonderprogramms "Wohnen im Kulturdenkmal" wurden jetzt bereits nahezu 600.000 Euro für Leuchtturmprojekte sowie die Erarbeitung von Konzepten freigegeben. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi MdL, in Stuttgart bekannt. "Es freut mich, dass unser Programm gleich nach dem Start auf so großes Interesse stößt", so Razavi. "Mit diesem Programm setzen wir ein starkes Zeichen: Wohnen in Kulturdenkmalen ist möglich und hat einen einzigartigen Charme. Einem historischen Gebäude wieder Leben einzuhauchen, ist dazu nachhaltig im besten Sinne."

Das neue Sonderprogramm hat ein Volumen von insgesamt zwei Millionen Euro und ist im Mai 2022 gestartet. Es soll die Eigentümerinnen und Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. "Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann", so Razavi. "Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. Mit dem neuen Sonderprogramm haben wir jetzt noch eine Schippe draufgelegt: Wir unterstützen damit bereits die Erstellung von entsprechenden Konzepten und fördern verstärkt die Umsetzung besonders spannender Projekte - Projekte, die beispielhaft zeigen, was man aus einem Denkmal machen kann. Ich denke da zum Beispiel an leerstehende Gasthöfe, an Bauernhöfe mit dazugehörigen Scheunen, an alte Bahnhöfe, ehemalige Rathäuser oder Schulhäuser. Aber auch Gebäude, die früher gewerblich genutzt wurden, gehören für mich dazu wie etwa ehemalige Lagerhäuser oder ehemalige Fabriken oder Werkstätten, die denkmalgeschützt sind."

Zwei Leuchtturmprojekte

Zwei dieser Leuchtturmprojekte wurden jetzt von Ministerin Razavi MdL freigegeben. Außerdem werden Konzeptgutscheine für die Erarbeitung von insgesamt sechs Konzepten zur denkmalverträglichen Nutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung oder Ausbau) zur Verfügung gestellt. Leuchtturmprojekte können je nach Einzelfall mit bis zu 300.000 Euro gefördert werden. Konzeptgutscheine werden in Höhe von bis zu 20 000 Euro ausgegeben.

Anträge auf Förderung von Konzepten und Leuchtturmprojekten können noch bis 30. September 2022 beim LAD gestellt werden. Die Antragsunterlagen finden sich auf der Homepage des LAD unter https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege/ausschreibung-wohnen-im-kulturdenkmal.

Geld für die Ortenau

Eines der Leuchtturmprojekte befindet sich in der Ortenau: Derzeit wird in Neuried-Schutterzell ein Tabakschopf aus dem 19. Jahrhundert in ein Wohnhaus umgebaut. Laut Pressemitteilung des Ministeriums handelt es sich um einen langgestreckten Holzbau mit Satteldach und aufsitzender Lüftungslaterne. Er gehört zu einem der wenigen überlieferten und charakteristischen Zeugnisse des Tabakanbaus der Rheinebene. Nach langem Leerstand konnte ein vorbildliches denkmalverträgliches Konzept für Wohnen erarbeitet und abgestimmt werden, bei dem die Charakteristika von Tragkonstruktion, Kubatur mit Lamellenstruktur und Dachform sowie die Erlebbarkeit der Großräumigkeit erhalten bleiben.

Einen Konzeptgutschein erhalten zwei Projekte in der Ortenau: Die Umnutzung eines Stadthauses mit Ladengeschäft zur ausschließlichen Wohnraumnutzung in Offenburg sowie der Umbau eines ehemaligen Pfarrhauses in mehrere Wohneinheiten in Wolfach wird so gefördert.

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