Helle Kleidung und Reflektoren erhöhen Sichtbarkeit im Straßenverkehr
Vor der Fahrt sollten Radler stets die Lichtanlage prüfen

Ohne funktionierende Lichtanlage ist ein Fahrrad auf keinen Fall verkehrssicher. | Foto: gro
  • Ohne funktionierende Lichtanlage ist ein Fahrrad auf keinen Fall verkehrssicher.
  • Foto: gro
  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Ortenau (gro). Es ist unübersehbar – der Sommer ist vorbei und damit auch die Zeit, als die Tage deutlich länger waren als die Nächte. Wer sich am Morgen oder Abend auf sein Fahrrad schwingt, der sollte sein Licht einschalten, damit er von den anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen wird. Gerade am Morgen sind viele Schüler, die auch in der dunklen Jahreszeit mit dem Rad den Schulweg bewältigen, unterwegs.

Schwerpunktkontrollen

"Zu Beginn des Schuljahres erfolgen Schwerpunktkontrollen, an denen die Verkehrssicherheit der Fahrräder im Mittelpunkt steht", berichtet Rüdiger Schaupp vom Polizeipräsidium Offenburg. In der Regel seien diese aber im Grundsatz ganzheitlich: Dabei stünden die Verhaltensvorschriften genauso im Fokus wie der technische Zustand von Fahrzeugen. "Vereinzelt kommt es aber auch zu reinen Technikkontrollen", berichtet Schaupp. Damit ein Fahrrad im Straßenverkehr benutzt werden darf, sind folgende Teile – unabhängig ob Sommer oder Winter – Pflicht: eine Vorderradbremse und eine Hinterradbremse, eine Klingel, ein Frontscheinwerfer, ein Frontrückstrahler, Pedalrückstrahler, die sowohl nach vorne als auch nach hinten wirken, eine Rückleuchte oder -strahler sowie Speichenreflektoren.

Seit dem 1. Juni 2017 muss die Lichtanlage nicht mehr nur über den Dynamo betrieben werden. Auch elektrisch betriebene Scheinwerfer sind nun erlaubt, allerdings nur, wenn diese während ihres Betriebes fest am Rad angebracht, gegen unabsichtliches Verstellen unter normalen Betriebsbedingungen gesichert sowie ständig einsatzbereit sind. Dabei dürfen die Teile der Beleuchtung durchaus abnehmbar sein, sie müssen jedoch bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, angebracht werden. "Wer ohne Licht fährt, erhält ein Bußgeld von 20 Euro", sagt Rüdiger Schaupp. Das gelte auch, wenn ein Rad gar keine Beleuchtung habe. "Dann lautet die Regel: 'Sie nahmen das Fahrrad in Betrieb, obwohl die lichttechnischen Einrichtungen nicht den Vorschriften entsprachen'", so Schaupp.

Doch eine funktionierende Beleuchtung ist nicht alles, was Radfahrer tun können, um in der dunklen Jahreszeit von anderen Verkehrsteilnehmern gut wahrgenommen zu werden. "Helle Kleidung, bestenfalls mit Reflektoren ausgestattet, erhöht die Sichtbarkeit", empfiehlt Rüdiger Schaupp. "Eine Alternative sind Reflektoren, die befestigt und im Anschluss auch wieder abgenommen werden können." Schaupp rät, die lichttechnischen Einrichtungen vor dem Fahrantritt auf deren Funktion zu überprüfen. "Ist es dunkel und das Licht funktioniert nicht, bleibt nur der Gang zu Fuß, zur eigenen Sicherheit", macht er deutlich und warnt: "Bei Dunkelheit und Regen ist auch die Sicht der Autofahrer durch Blendungen und Reflektionen in nassen Scheiben eingeschränkt. Kein blindes Vertrauen also darauf, dass man als Radler immer gesehen wird."

Dabei halten sich Radfahrer nicht immer an die Verkehrsregeln. "Zu den häufigsten Fehlern gehört sicherlich zunächst die verbotswidrige Benutzung von Straßenteilen: Radwege werden entgegen der zulässigen Richtung befahren, Gehwege oder generell Fußgängerbereiche werden mitbenutzt", zählt Rüdiger Schaupp auf. "Auch die Problematik rote Ampel und das Befahren von Zebrastreifen ist immer wieder Thema. In Bezug auf Schulwege kommt es auch vor, dass Schüler Radwege im Pulk benutzen und sich dabei gegenseitig zu Fall bringen."

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.