Gaststätten öffnen wieder
Dehoga-Pressesprecher Daniel Ohl im Interview

Ab Montag ist ein Restaurant-Besuch wieder möglich. | Foto: Alexas_Fotos/pixabay
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Ortenau (ds). Seit Mitte März mussten wir darauf verzichten, ab morgen ist ein Restaurant-Besuch dank gelockerter Corona-Verordnung endlich wieder möglich. Doch sowohl Gaststätten-Betreiber als auch Gäste müssen sich an strenge Regeln halten. Daniel Ohl, Pressesprecher des Dehoga Baden-Württemberg, blickt im Interview auf die Krise und ihre Verordnung.

Wie viele gastgewerbliche Betriebe gibt es im Ortenaukreis?
Mit Stand 2017 , das ist der neueste vorliegenderWert auf Basis der Umsatzsteuerstatistik, gibt es 1.554 gastgewerbliche Betriebe, davon 351 Beherbergungsbetriebe, 1.203 reine Gastronomiebetriebe.

Haben Sie Meldungen von Gaststätten, die aufgrund der Krise bereitsihren Betrieb ganz aufgeben mussten?
Ja, wir haben leider solche Rückmeldungen. Einzelne Insolvenzen, vor allem aber Betriebsinhaber, die mitteilen, dass sie ihren Betrieb nach der Krise nicht mehr aufmachen werden. Da diese Rückmeldungen nicht zentral erfasst werden und keine wirklich aktuellen Statistiken vorliegen, kann ich keine belastbare Zahl für bereits erfolgte Betriebsschließungen nennen.

Wie zufrieden sind die Gaststätten-Betreiber mit der Resonanz der Gäste auf den bisherigen To-Go-Service?
Auf Grundlage der Mitglieder-Rückmeldungen, die uns vorliegen, lässt sich sagen, dass sich mit Liefer- und Abholservices in der Regel nur rund zehn Prozent des normalen Umsatzes kompensieren lassen. Der Erfolg ist stark abhängig vom Standort und davon, ob der Betrieb vorher schon einen ähnlichen Service hatte, also mit Stammkunden aufbauen kann.

Plant man, diesen Service auch trotz Wiedereröffnung aufrecht zuerhalten?

Das wird sicher bei etlichen Betrieben so sein. Ein klarer Trend ist hier aber im Moment noch nicht absehbar. Es kommt eben auch darauf an, ob und wie schnell sich das Restaurantgeschäft wieder normalisiert.

In welchem Rahmen belaufen sich die Zusatzkosten für die Hygiene-Maßnahmen?
Das ist individuell unterschiedlich. Sicher ist: Durch die Auflagen gibt es zusätzliche Kosten. Außerdem werden allein schon durch die einzuhaltenden Mindestabstände zwischen den Tischen die Umsätze geringer ausfallen als im „Normalbetrieb“.

Kann jeder Betrieb diese Maßnahmen auch umsetzen?
Viele Betriebe dürfen gar nicht öffnen. Das sollten wir nicht vergessen: Schankwirtschaften, Bars und Diskotheken haben aktuell keine Öffnungsperspektive. Auch bei den Speisewirtschaften wird es Betriebe geben, für die eine Öffnung unter den jetzt geltenden Regeln nicht oder nur schwer möglich ist – zum Beispiel für sehr kleine Betriebe, die wegen der Abstände nur wenige Plätze anbieten können. Da stellt sich schon für den einen oder anderen die Frage, ob sich das wirtschaftlich überhaupt vertreten lässt.

In welchen Bereiche liegen hier die größten (Umsetzungs-)Probleme?

Wir können das nicht sicher vorhersagen. Halten sich die Gäste an die Abstandsregelungen? Kommen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Mund-Nasenschutz-Pflicht klar? Sicher ist: Die Umsetzung kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten Rücksicht aufeinander nehmen und Verständnis dafür zeigen, dass eben kein „Normalbetrieb“ möglich ist. Dann ist ein schönes, genussvolles Restaurant-Erlebnis unter diesen Bedingungen möglich. Als Dehoga unterstützen wir unsere Mitglieder mit zahlreichen Umsetzungshilfen: Hinweisschilder, Checklisten und Vordrucke zum Download, die bei der Gastkommunikation, aber auch beim Mitarbeitermanagement helfen.

Muss der Gast nun mit Preiserhöhungen rechnen?
Die Sicherheits- und Hygieneauflagen führen zur höheren Kosten und aller Voraussicht nach auch zu geringeren Umsätzen. Wie Unternehmerinnen und Unternehmer mit dieser Herausforderung umgehen, ist eine Entscheidung, die jeder für sich treffen muss.

Wird es Beschränkungen im Speise- und Getränkeangebot geben?
Sicher wird es Betriebe geben, die mit kleinerer Karte arbeiten, um Effizienz und Wirtschaftlichkeit zu verbessern.

Werden die Öffnungszeiten im Vergleich zu vor der Krise geändert?
Die Corona-Verordnung Gaststätten gibt keine Beschränkung der Öffnungszeiten vor. Die Betriebe entscheiden also selbst, wie sie das handhaben.

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