LKA warnt vor Betrugsmasche
Kriminelle fälschen Unternehmensmails

Foto: Symbolbild gro

Stuttgart (st). Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) warnt vor betrügerischen E-Mails am Arbeitsplatz. Die klassische E-Mail sei am Arbeitsplatz der wichtigste Kommunikationskanal, intern und extern. Das Berufsleben ohne diese Kommunikationsform sei längst undenkbar. Daher seien E-Mails häufig der Einstiegspunkt für Straftaten. Kriminelle könnten E-Mail-Adressen leicht nachahmen, indem sie beispielweise die Schreibweise minimal veränderten. Sie spähten zunächst den bisherigen E-Mail-Verkehr aus und würden einen neuen E-Mail-Account mit minimal veränderter Schreibweise anlegen. So ein Account sei schnell erstellt und erfordere keine Identitätsprüfung.

In jüngster Vergangenheit mehrten sich Straftaten mit diesem Modus Operandi. "Alleine in den Monaten von April bis Juni 2021 wurden uns sechs Fälle bekannt. Der Gesamtschaden beträgt rund zwei Millionen Euro", sagt Kriminaldirektor Oliver Hoffmann, stellvertretender Leiter der Abteilung Wirtschaftskriminalität beim LKA BW.

Kommunikation zwischen Geschäftspartnern ausgespäht

In einem Fall spähten Kriminelle die Kommunikation zwischen zwei Geschäftspartnern aus. Sie sendeten dem zahlungspflichtigen Unternehmen eine Nachricht und teilten mit, dass sich die Bankverbindung geändert habe und die ausstehende Zahlung auf das neue Konto überwiesen werden soll. "Grundsätzlich sollte jede und jeder vorsichtig sein, wenn jemand fordert, Geld zu überwiesen. Lieber zwei Mal und ganz genau hinschauen. Oft empfiehlt es sich auch, den Hörer in die Hand zu nehmen und persönlichen Kontakt aufzunehmen", so Hoffmann. Ferner ist auch Vorsicht geboten, wenn ein ausländisches Unternehmen, mit dem bislang kein Geschäftskontakt bestand, Waren in großem Umfang per E-Mail bestellt.

Die Betrugsmasche funktioniere auch bei der internen Kommunikation. "Sie sollten immer vorsichtig sein, wenn das Lohn- oder Gehaltskonto einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters geändert werden soll. Ebenso verhält es sich, wenn Ihr Vorgesetzter Sie zu einer dringenden Auslandsüberweisung per E-Mail beauftragt", so Hoffmann.

Die Polizei gibt folgende Verhaltenstipps:

  • Es sollten klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen in den Unternehmen eingeführt werden.
  • Immer prüfen, ob die Absenderadresse der E-Mail vollständig und korrekt ist.
  • Prüfen, ob die Zahlungsaufforderung auch tatsächlich vom genannten Auftraggeber stammt, beispielsweise telefonisch.
  • Den Vorgesetzten informieren.
  • Den Kunden verifizieren und über die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen, die auf der Homepage des Kunden hinterlegt ist.
  • Niemals die Kontaktdaten aus der E-Mail oder den Antwort-Button für die Überprüfung benutzen.
  • Es sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden, wenn ein Unternehmen durch diese Betrugsmasche geschädigt wurde.

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