Ortenauer am Grenzübergang
Mit Dopingmittel und 70.000 Euro Bargeld

Foto: Symbolbild: Zollamt

Weil am Rhein/Ortenau (st). Er befände sich auf dem Rückweg von einer Geschäftsfreundin in St. Gallen und habe nichts anzumelden. So die Antwort eines 38-jährigen Reisenden mit Wohnsitz in der Ortenau gegenüber einer Zollbeamtin des Hauptzollamts Lörrach bei der Einreise über das Zollamt Weil am Rhein-Autobahn Anfang Dezember. Auch die zusätzliche und deutliche Frage nach Barmitteln oder Bargeld verneinte der Mann.

Dopingmittel und 70.000 Euro Bargeld

Bei der anschließenden Fahrzeugkontrolle fand die Beamtin dann allerdings im Kofferraum des Fahrzeugs nicht nur eine Ampulle, welche der Aufschrift nach ein Dopingmittel enthielt, in der ebenfalls im Kofferraum verstauten Reisetasche entdeckte sie zudem eine größere Menge an Bargeld. 70.000 Euro ergab die anschließende Zählung. Weil er es unterlassen hatte, das mitgeführte Bargeld anzumelden, wurde gegen den Mann ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Und da der Besitz und die Einfuhr von Dopingmitteln in nicht geringen Mengen verboten sind, wurde gegen ihn zusätzlich ein Strafverfahren eröffnet. Im Anschluss an die notwendigen Dokumentationen und die Sicherstellung des Dopingmittels konnte der Mann seine Fahrt fortsetzen.

Hintergrund

Wer mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat nach Deutschland einreist, muss diesen Betrag beim Zoll schriftlich anmelden. Die Anmeldung ist unaufgefordert abzugeben, auch wenn Reisende von Zollbediensteten nicht angehalten werden. Diese kontrollieren hierzu an den Grenzen und im Landesinnneren. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt und kann mit einer Geldbuße bis zu einer Million Euro geahndet werden.

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