Windenergieanlage auf dem Kallenwald
Stoermer übergab Genehmigung

Von links: Katharina Tränkle, Untere Immissionsschutzbehörde, Dr. Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises, Andreas Markowsky, Ökostrom Consulting Freiburg GmbH und Klaus Preiser, Badenova.  | Foto: Landratsamt Ortenaukreis
  • Von links: Katharina Tränkle, Untere Immissionsschutzbehörde, Dr. Nikolas Stoermer, Erster Landesbeamter des Ortenaukreises, Andreas Markowsky, Ökostrom Consulting Freiburg GmbH und Klaus Preiser, Badenova.
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Seelbach (st). Das Genehmigungsverfahren zum Bau und Betrieb einer weiteren Windenergieanlage auf dem Kallenwald ist abgeschlossen. Die Windenergieanlage mit der Typenbezeichnung E-141 EP 4 hat eine Gesamthöhe von 229,5 Meter und eine Nennleistung von 4,2 Mega-Watt.

Energiewende

Der Erste Landesbeamte des Ortenaukreises Nikolas Stoermer hat die Genehmigung an die Verantwortlichen der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH. „Mit 4,2 Mega-Watt handelt es sich um die derzeit leistungsstärkste Windenergieanlage in der Ortenau. Sie wird damit einen nennenswerten Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten", so Stoermer.

Einwände

Das öffentliche Genehmigungsverfahren dauerte fast zwölf Monate. In den Entscheidungsprozess waren neben den betroffenen Gemeinden Seelbach, Schuttertal und Biberach weitere 27 Träger öffentlicher Belange und sonstige Stellen eingebunden. Am 12. September 2019 fand in Seelbach der öffentliche Erörterungstermin statt, bei dem die durch die Bevölkerung vorgetragenen Einwände mit den betroffenen Bürgern, dem Antragsteller und den zuständigen Fachbehörden durchgesprochen wurden. Die Ergebnisse sind in der Genehmigung dargestellt.

Recht der Bürger auf Schutz

Die Genehmigung regelt außerdem in einer Vielzahl von Nebenbestimmungen den Bau und Betrieb der Anlage. Natur- und artenschutzrechtlichen Belangen wird mit diesen Nebenbestimmungen ebenso Rechnung getragen, wie unter anderem dem Recht der Bürger auf Schutz vor erheblichen Belästigungen durch Lärm und Schattenwurf.
Da es sich um ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, ist der Bescheid im Rahmen einer Auslegung zu veröffentlichen. Er kann in der Zeit vom 17. Februar bis zum 2. März bei den Gemeinden Seelbach, Schuttertal und Biberach sowie beim Landratsamt Ortenaukreis zu den Dienststunden eingesehen werden.

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