Wolfgang Reinbold

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Lokales
Laut Garagenverordnung darf in einer Tiefgarage nur das aufbewahrt werden, was zum Fahrzeugzubehör zählt.
 | Foto: Andreas Morlok/pixelio.de

Feuerwehr erklärt, was Brandlasten sind
Sicherheit in Tiefgarage und Treppenhaus

Offenburg (ds). Treppenhäuser und Tiefgaragenparkplätze sind von Brandlasten freizuhalten. Alle persönlichen Gegenstände sind aus dem Treppenhaus und von den Tiefgaragenstellplätzen zu entfernen, heißt es auf einem Aushang in einem Offenburger Mietshaus. Wer dem Aufruf innerhalb der Frist nicht nachkommt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro rechnen, schreibt die Hausverwaltung weiter. Kein Wunder, dass angesichts dieser Summe mancher Hausbewohner richtig erschrocken ist. Zumal der...

  • Offenburg
  • 09.11.18
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