Stadtverwaltung informiert
Briefwahlunterlagen schriftlich beantragen

Achern (st). Am Sonntag, 14. März, findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden-Württemberg statt. Die Stadtverwaltung Achern informiert, dass für diese Wahl noch bis Freitag, 12. März, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beantragt werden können. Ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen muss beantragt werden, wenn Wahlberechtigte von der Briefwahl Gebrauch machen oder ihre Stimme in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises 52 abgeben möchten. Personen, denen der Besuch des Wahllokals aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen erschwert ist, wird empfohlen von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch zu machen. Dies gilt ebenso für Personen, die der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Wahllokal nicht nachkommen können oder wollen.

Die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen kann mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Wahlscheinantrag erfolgen. Die Wahlbenachrichtigungen werden den Wahlberechtigten bis spätestens Sonntag, 21. Februar, zugesandt. Das Antragsformular kann entweder per Post an die Stadtverwaltung versandt oder in die Briefkästen vor dem Rathaus Am Markt sowie dem Rathaus Illenau eingeworfen werden. Für die Beantragung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen steht ebenfalls ein Internetwahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Achern unter www.achern.de zur Verfügung. Um diesen vollständig ausfüllen zu können, benötigen Wahlberechtigte die Angaben aus ihrer Wahlbenachrichtigung. Wahlberechtigte, die ihre Wahlbenachrichtigung nicht zur Hand haben, können einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auch per E-Mail an das Postfach briefwahl@achern.de beantragen. In diesem Fall muss der Antrag den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift des Wahlberechtigten enthalten.

Briefwahl möglichst per Post beantragen

Hierbei gilt zu beachten, dass nur der Wahlberechtigte selbst einen Antrag stellen kann. Wird ein Wahlscheinantrag für eine andere Person gestellt, ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, dass der Antragsteller hierzu berechtigt ist. Mit der Bearbeitung der Wahlscheinanträge hat die Stadtverwaltung Achern bereits begonnen. Die Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten per Post an die Wohnanschrift zugesandt, sofern sich aus dem Antrag keine abweichende Versandadresse ergibt. Es wird empfohlen, die Briefwahlunterlagen möglichst frühzeitig zu beantragen. Für Wahlberechtigte, die die Briefwahl bereits bei der Beantragung des Wahlscheins ausüben möchten, wurden zwei Briefwahlbüros in den Rathäusern Illenau und Am Markt eingerichtet. Dort kann der Stimmzettel vor Ort ausgefüllt und in die Wahlurne eingeworfen werden. Wahlberechtigte, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahlbüro abholen möchten, müssen einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Dies gilt auch, wenn eine andere Person die Unterlagen für einen Wahlberechtigten in Empfang nehmen möchte. In diesem Fall ist zusätzlich eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorzulegen, in der diese Person zur Abholung der Briefwahlunterlagen ermächtigt wird.

Im Hinblick auf die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung Achern darum, die Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen möglichst schriftlich per Post, Einwurf in den Rathäusern oder elektronisch über den Internetwahlscheinantrag auf der Homepage der Stadt Achern zu beantragen. Die Wahlberechtigten, die von der Briefwahl Gebrauch machen wollen, müssen dafür Sorge tragen, dass der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein rechtzeitig, bis spätestens Sonntag, 14. März, 18 Uhr, wieder im Rathaus Illenau, Illenauer Allee 73, in Achern vorliegt. Verspätet eingegangene Wahlbriefe können nicht gewertet werden. Bei Fragen zum Antragsverfahren hilft das Wahlamt unter Telefon 07841/6421169 oder E-Mail briefwahl@achern.de gerne weiter.

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