Verbraucherzentrum warnt
Miese Masche mit Urlaubszertifikaten

Kehl (st). Zurzeit melden sich beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland verstärkt Urlauber, die unseriösen Verkaufspraktiken mit Urlaubszertifikaten zum Opfer gefallen sind. Die schon aus Gran Canaria bekannte Masche hat nun auch Madeira erreicht, heißt es in einer Pressemitteilung.

Urlauber werden auf der Straße angesprochen, erhalten ein Los und haben gewonnen. Wer den „Gewinn“ einlösen möchte, wird in ein Taxi verfrachtet, um angeblich an einer kurzen Führung durch eine traumhaft schöne Luxushotelanlage teilzunehmen. Dass der „Gewinn“ dort gebührend mit Sekt begossen wird, versteht sich von selbst. Wer sich darauf einlässt, erlebt sein blaues Wunder, denn vor Ort ist alles anders: In stundenlangen Verkaufsgesprächen werden die Urlauber dazu gedrängt, einen Gutschein für den Aufenthalt in einem Luxusappartement zu kaufen. Der anfangs hohe Preis der so genannten „Urlaubspaket-Vereinbarung“ wird so lange nach unten korrigiert, bis die Opfer tatsächlich an ein einmaliges Schnäppchen glauben. Zeit, den Vertrag in Ruhe durchzulesen, das Angebot durchzurechnen oder eine Nacht darüber zu schlafen wird verweigert. Nach der Unterschrift muss sofort eine Anzahlung von circa 1.000 Euro geleistet werden. Urlauber berichten, dass sie dafür sogar persönlich zum Geldautomaten eskortiert wurden. Zurück in ihrem Hotel kommen den Betroffenen ernsthafte Zweifel, weil sie fürchten, unseriösen Geschäftemachern auf den Leim gegangen zu sein.

Mit diesen Nachteilen ist zu rechnen:

Selbst wenn mündlich eine längere Laufzeit zugesagt wurde, die Verträge laufen meist nur ein Jahr. Die Folgen: Bei Verträgen bis zu einem Jahr darf das Unternehmen eine sofortige Anzahlung verlangen. Und die Urlauber haben nicht das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen.  So soll der Schutz der Timeshare-Richtlinie umgangen werden.
Wenn die Urlaubsgutscheine „begrenzte Verfügbarkeiten“ beinhalten, ist es möglich, dass das gebuchte Appartement zur gewünschten Zeit nicht verfügbar ist.Sein Geld hat auch verloren, wer den Gutschein - aus welchen Gründen auch immer - nicht einlösen kann.  Urlaubspaket-Vereinbarungen bieten keinen Schutz vor Reisemängeln. Oft ist der Preis viel zu hoch. Denn Flug, Transfer und Verpflegung kommen extra hinzu.

Wie können Verbraucher sich schützen?

Den Tricksern, die jemandem ein Los andrehen wollen, sollte die kalte Schulter gezeigt werden.
Wer doch in die Verkaufsveranstaltung geraten ist, sollte nichts unterschreiben oder bezahlen. Betroffene sollten darauf bestehen, dass Sie wieder zurück gebracht werden und sich nicht scheuen, die Polizei zu verständigen, falls sie gegen ihren Willen festgehalten werden.

Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland unterstützt Verbraucher kostenlos bei grenzüberschreitenden Problemen mit einem Unternehmen aus Europa, Norwegen oder Island.

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