Neue Verordnung zum Grenzverkehr
Zehn Tage Quarantäne nach Einkauf

Problemloses Pendeln, etwa mit der Tram, ist ab morgen für Einkaufe und andere touristische Zwecke nicht mehr möglich. | Foto: Stadt Kehl
  • Problemloses Pendeln, etwa mit der Tram, ist ab morgen für Einkaufe und andere touristische Zwecke nicht mehr möglich.
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  • hochgeladen von Rembert Graf Kerssenbrock

Ortenau (st). Eine quarantänefreie Einreise bei touristischen Reisen oder anlässlich eines Einkaufs ist ab Mittwoch, 23. Dezember, nicht mehr möglich. Ab morgen gilt in Baden-Württemberg die neue Corona-Verordnung. Aufgrund der Infektionslage sowohl in Baden-Württemberg als auch in den Grenzregionen ergibt sich aktuell Handlungsbedarf bei den Regelungen der Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne.

24-Stunden-Regel bleibt für Berufs-Pendler und Familie

Die quarantänefreie Einreise nach einem bis zu 24-stündigen Aufenthalt in einer Grenzregion ist nur gestattet, sofern die Ein- und Rückreise nicht überwiegend aus touristischen Grün-den oder zu Zwecken des Einkaufs erfolgt. Dies hat die Landesregierung beschlossen.

„Angesichts der extrem angespannten pandemischen Lage müssen die Grenzübertritte vorübergehend auf ein zwingend notwendiges Maß reduziert werden“, sagte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir appellieren an die Menschen, auch die bestehenden Regelungen nicht vollends auszureizen und alle nicht notwendigen Kontakte zu unterlassen.“

Die bisherige Verordnung mit der die 24-Stunden-Regelung ohne weitere Konsequenzen gilt weiter, wenn die Grenze insbesondere aus beruflichen, schulischen, medizinischen, pflegerischen oder familiär bedingten Gründen überquert wird. Auch transnationale Partnerschaften ohne Trauschein sind von den neuen Regelungen nicht betroffen. An der bestehenden 72-Stunden-Regelung ändert sich ebenfalls nichts.

Künftig besteht jedoch Quarantänepflicht, wenn mit der Reise touristische Zwecke verfolgt werden oder lediglich eingekauft wird. Wer also beispielsweise aus Baden-Württemberg einen Ski-Ausflug in die Schweiz unternimmt oder zum Einkaufen nach Frankreich fährt, muss sich künftig nach seiner Rückkehr in grundsätzlich zehn Tage in Quarantäne begeben. Gleiches gilt für Bewohner der Grenzregionen, die lediglich zum Einkaufen nach Baden-Württemberg fahren.

Unabhängig von möglichen Reisen sind die in Baden-Württemberg geltenden Ausgangsbeschränkungen tagsüber und verschärft zwischen 20 und 5 Uhr zu beachten.

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