Mehrstündige Fahndungsaktion im Grenzraum
Festnahmen, Ausweisungen und andere Verfehlungen

Foto: Pixabay

Neuried-Altenheim/Iffezheim/Kehl/Freiburg/Neuenburg (st). Mit dem Ziel der Bekämpfung der illegalen Migration, der grenzüberschreitenden Betäubungsmittel-,Waffen- und Eigentumskriminalität, führten die Bundespolizeiinspektionen Offenburg und Weil am Rhein Dienstagnachmittag eine mehrstündige gemeinsame Fahndungsaktion im grenznahen Raum zu Frankreich durch.

Zum Einsatz kam hierbei ein Hubschrauber der Bundespolizeifliegerstaffel, der mobile Kontrolleinheiten im Rahmen dieser speziellen Art von Schleierfahndung schnell und dynamisch zwischen den Kontrollstellen in den Landkreisen Ortenau und Rastatt sowie im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald transportierte.Erstmals kam bei dieser Hubschraubersprungfahndung die im Herbst dieses Jahres neu gegründete deutsch-französische Einsatzeinheit der Gendarmerie und der Bundespolizei zum Einsatz. Diese ergänzt zukünftig bei grenzüberschreitenden Einsatzmaßnahmen, Großveranstaltungen, Fußballeinsätzen oder Demonstrationsgeschehen die bundespolizeilichen Aufgaben im Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.

Hervorzuheben ist die Festnahme eines 56-jährigen Franzosen bei einer Kontrolle im Bereich der Staustufe in Iffezheim. Gegen ihn bestand ein Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Da er die fällige Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe für 70 Tage ins Gefängnis gebracht.

Ein 35-jähriger Armenier wurde bei einer Kontrolle auf einem Parkplatz der B28 bei Kehl angetroffen. Er konnte keinerlei Ausweispapiere vorlegen, die ihn zur Einreise und zum Aufenthalt in Deutschland berechtigen. Er musste nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zurück nach Frankreich und erhält zudem ein mehrjähriges Einreiseverbot für Deutschland.

Vier Fahrzeugführer, die bei Kontrollen an den Grenzübergängen Neuried-Altenheim, Iffezheim sowie an der B28 bei Kehl kontrolliert wurden, konnten keine Fahrerlaubnis nachweisen und mussten ihre Fahrzeuge stehen lassen.

Bei Kontrollen an der B28 bei Kehl sowie an der B31 bei Freiburg/St. Georgen wurden mehrere Personen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz angezeigt. Sie hatten verbotene Einhandmesser und Teleskopschlagstöcke bei sich.

Weiter wurden insgesamt vier Personen festgestellt, die von Justizbehörden zum Zwecke der Aufenthaltsermittlungen zur Fahndung ausgeschrieben waren.

Neben Kräften der Mobilen- Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizei aus Freiburg sowie Beamten der Bundespolizeiinspektionen Offenburg und Weil am Rhein sowie der Bundespolizeiabteilung Bad Bergzabern, beteiligten sich auch Beamte des Polizeipräsidiums Freiburg sowie Beamte des Hauptzollamtes Lörrach und Beamte der französischen Gendarmerie an der Fahndungsaktion.

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