Bundespolizei stellt Verstöße gegen Corona-Verordnung fest
Für Einkäufe nach Deutschland

Kehl/Rheinau (st). Im Rahmen der verstärkten Grenzkontrollen zu Frankreich haben Beamte der Bundespolizei am Montag mehrere Verstöße gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg festgestellt.

Am Kehler Grenzübergang Europabrücke waren zwei Personen mit ihrem Firmenfahrzeug und unter Vorlage ihrer Pendlerbescheinigungen nach Kehl gekommen. Auf der Rückfahrt wurden im Fahrzeug diverse Waren eines Discounters festgestellt und beide gaben zu, diese Sachen in Kehl gekauft zu haben.

Zwei weiteren Personen wurde bereits am Sonntag aufgrund eines fehlenden triftigen Einreisegrundes die Einreise am Grenzübergang in Rheinau verweigert.Da sie am Montag erneut festgestellt wurden, als sie versuchten nach Deutschland zu kommen, um Zigaretten zu kaufen, erwartet auch sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige.

Wegen eines fehlenden triftigen Einreisegrundes wurden zwei Personen die Einreise verweigert und sie wurden aufgefordert nach Frankreich zurück zu fahren. Dieser Aufforderung kamen sie aber nicht nach und fuhren, zum Zwecke einer Einkaufsfahrt in Richtung Stadtgebiet Kehl weiter. Weil sie den Weisungen der Beamten am Grenzübergang Kehl Europabrücke nicht nachgekommen sind, wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zusätzlich wurden ihre Personalien bezüglich des Verstoßes gegen die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg an die zuständige Verwaltungsbehörde weitergeleitet.

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