Wird mit Geldbuße geahndet
Gartenabfälle an der Schutter entsorgt

- Grünabfälle dürfen nicht einfach in der Landschaft entsorgt werden.
- Foto: Stadt Lahr
- hochgeladen von Matthias Kerber
Lahr (st) Entlang der Schutter haben unbekannte Personen unerlaubt Gartenabfälle entsorgt. Diese Beobachtung machen die Mitarbeiter des Lahrer Forsts auch im Wald, an Waldrändern nahe der Bebauung und im Umfeld von Kleingartenanlagen. Die Stadt Lahr weist in diesem Zusammenhang in einer Pressenotiz darauf hin, dass dies eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Ordnungsgemäß kann Grünschnitt kostenlos bei der Kompostierungsanlage Gebrüder Förster in Lahr entsorgt werden.
Ernstzunehmende Folgen
Die falsche Entsorgung von Grünschnitt hat ernstzunehmende Folgen, die den wenigsten so bekannt sind. Invasive Gartenpflanzen gelangen in die heimische Natur, wo sie sich unkontrolliert ausbreiten und heimische Pflanzen verdrängen können. Dabei entstehen oft kleine „Vergärungshaufen“ oder „Misthaufen“. Zudem beginnen die Abfälle zu verfaulen und gelangen teilweise in die Schutter, wo sie das Gewässer zusätzlich belasten können.
Eine Übersicht über weitere Abfallannahmestellen im Ortenaukreis gibt es auf lahr.de unter der Rubrik „Bauen + Umwelt“ „Abfall“ „Abfallannahmestellen“. Zudem fördert das Landratsamt Ortenaukreis die Eigenkompostierung durch einen Zuschuss von zehn Euro beim Kauf eines Kompostbehälters. Mehr dazu gibt es hier.
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