Kartierungen im LUBW-Auftrag
Tiere, Pflanzen und Lebensräume erfassen

- Nur im Außenbereich finden die Kartierungen statt.
- Foto: Stadt Lahr
- hochgeladen von Matthias Kerber
Lahr (st) Im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) finden bis Ende November 2025 Erfassungen von Tieren und Pflanzen statt – unter anderem auch in Lahr. Sie sind Teil des landesweiten Greifvogelmonitorings und des bundesweiten Monitoringprogramms „Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert“ (High Nature Value Farmland, kurz HNV), schreibt die Stadt Lahr in einer Pressenotiz.
Die Gemeindefläche wird dabei nicht flächendeckend untersucht, sondern begrenzt auf wenige Stichprobenflächen im Außenbereich. Ziel ist es, langfristig die Qualität von Lebensräumen sowie das Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten zu erfassen. Die Ergebnisse werden auf Landes- und teils auch Bundesebene hochgerechnet, um Aussagen zur Entwicklung auf dieser Maßstabsebene treffen zu können.
Das HNV bilanziert den Anteil der Landwirtschaftsfläche mit hohem Naturwert. Bei der Erhebung auf jeweils ein Quadratkilometer großen Stichprobenflächen werden alle Offenlandstrukturen innerhalb der Agrarlandschaft erfasst, die eine hohe Arten- oder Strukturvielfalt aufweisen. Dazu gehören extensiv bewirtschaftete Nutzflächen ebenso wie Landschafts- und Strukturelemente. Die Ergebnisse werden auf Landes- und Bundesebene ausgewertet.
Systematische Erfassung
Beim Greifvogelmonitoring werden windkraftempfindliche Arten wie Rotmilan, Schwarzmilan und Wespenbussard systematisch erfasst – hauptsächlich von Aussichtspunkten mit guter Geländeübersicht oder bei Bedarf durch Begehung von Waldstücken mit vermuteten Horsten. Die erhobenen Daten fließen in den bundesweiten Indikator „Artenvielfalt und Landschaftsqualität“ ein und tragen zum naturverträglichen Ausbau regenerativer Energien bei.
Bei diesen Erfassungen ist es den vertraglich beauftragten Fachpersonen und Gutachterbüros – den sogenannten Kartierenden – als Beauftragten der LUBW gemäß Paragraf 52 Naturschutzgesetz grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Sie betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Bescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.
Die Stichprobenflächen bleiben anonym, um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden. Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erfassung richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Lebensräume und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst. Eine Begleitung der Erfassungen vor Ort ist nicht möglich.
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