Länge der Fußgängerzone
Bürgerentscheid wird auf Juli verschoben

Oberkirch (st). Aufgrund der Corona-Pandemie und den angeordneten Maßnahmen zu deren Eindämmung wird auch der Bürgerentscheid über die endgültige Länge der Fußgängerzone verschoben.

Der Gemeinderat hat am 17. Februar die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt und als Termin den 17. Mai 2020 festgelegt. Nach den Regelungen der Gemeindeordnung ist der Bürgerentscheid innerhalb von vier Monaten nach Beschlussfassung des Gemeinderates über die Zulässigkeit durchzuführen. Im Benehmen mit den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens kann der Abstimmungstermin aber auch über die gesetzliche zulässige Zeit hinaus verschoben werden.

Neuer Termin im Juli

Oberbürgermeister Braun hat die Vertrauenspersonen Simone Kiefer, Erika Kimmig und Rudolf Hans Zillgith um Verschiebung des Termins ersucht. „Über die Durchführung oder Absage von Wahlen und Abstimmungen muss aufgrund der aktuellen Lage derzeit immer im Einzelfall entschieden werden. Das bestehende Versammlungs- und Kontaktverbot schränkt die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen erheblich ein. Da jetzt für den Abstimmungstermin am 17. Mai bereits auch öffentliche Bekanntmachungen anstehen, muss entschieden werden, ob am Abstimmungstermin festgehalten wird. Bei Abwägung aller Argumente für das Für und Wider ist aufgrund der Corona-Verordnung und den damit angeordneten Maßnahmen gerade auch dem Infektionsschutz Vorrang einzuräumen“, erklärt Oberbürgermeister Matthias Braun. Oberbürgermeister Braun hat deshalb vorgeschlagen, den Abstimmungstermin in den Juli 2020 zu verschieben. „Ich hoffe, dass wir im Juli wieder die Möglichkeiten haben werden, den Bürgerentscheid unter normalen Bedingungen durchzuführen“, so Braun weiter.

Die Vertrauenspersonen haben dem Vorschlag des Oberbürgermeisters zugestimmt, den Bürgerentscheid auf Juli 2020 zu verschieben. Der genaue Termin ist vom Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung formal festzulegen.

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