Vorgehen gegen Schwarzbauten
Bebauungsregeln für den Außenbereich

Offenburg (st). Ein gemütlicher Grillabend unter Freunden im eingezäunten Areal, bei schlechtem Wetter Glühwein in der geräumigen Datsche mit Einbauküche, Dusche, W-Lan und Satellitenanschluss. Das ist ein Traum, dem durch das Baurecht gesetzliche Grenzen gesetzt sind, teilt die Stadt Offenburg mit.

Konkret gehe es um den so genannten Außenbereich, für den eingeschränkte Bebauungsregeln gelten würden. Verboten seien beispielsweise die Errichtung größerer Hütten und Einfriedungen sowie die Versiegelung von Flächen. So wolle der Gesetzgeber das freie Betretungsrecht der Landschaft sowie die Funktion des Außenbereichs für Erholung, Umwelt und Natur sicherstellen.

Wildwuchs im Außenbereich

Unter dem Sammelbegriff „Hütten“ habe im Herbst 2020 der Gemeinderat über das Thema debattiert. Anlass seien etliche Fälle von „Wildwuchs“ gewesen. Aus - erlaubten - Geräteschuppen seien im Lauf der Jahre regelrechte private Freizeitanlagen mit allen Annehmlichkeiten geworden.

Mittlerweile gehe die Stadtverwaltung gegen ungenehmigte Schwarzbauten im Außenbereich vor. Derzeit seien 15 ordnungsbehördliche Verfahren anhängig. In sechs Fällen seien sogar Rückbau- und Abrissverfügrungen verhängt worden. Den Bausündern drohe zudem ein empfindliches Bußgeld.

Nicht größer als 20 Kubikmeter

Keine Regel ohne Ausnahme: Unterstellmöglichkeiten für Gartengeräte seien laut Landesbauordnung für Baden-Württemberg auch ohne baurechtliches Verfahren erlaubt. Sie dürften allerdings nicht größer sein als 20 Kubikmeter. Aber auch hierbei sei in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die Errichtung des Geräteschuppens mit den Belangen von Natur und Landschaft vereinbar sei oder ob naturschutzrechtliche Vorschriften entgegenstünden.

Zuständig sei die Baurechtsabteilung der Stadtverwaltung. Sie empfehle in jedem Fall ein Informationsgespräch. „Wenn Sie ohne Rücksprache bauen, laufen Sie Gefahr, Ihre Hütte wieder abbauen und zusätzlich die damit verbundenen Kosten tragen zu müssen!“ heißt es neben anderen nützlichen Tipps im Info-Flyer der Behörde. Er liegt in den Ortsverwaltungen und im Bürgerbüro Bauen aus und steht auf der Homepage unter www.offenburg.de/bauen zum Download bereit.

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