Prozess vor Landgericht
Einbruch, Diebstahl und keine Fahrerlaubnis

Am Montag verhandelt das Landgericht in einem schwerem Fall des Wohnungseinbruchsdiebstahls und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. | Foto: gro
  • Am Montag verhandelt das Landgericht in einem schwerem Fall des Wohnungseinbruchsdiebstahls und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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Offenburg (st). Die zweite große Strafkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt ab Montag, 3. Mai, über die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen einen 25-jährigen Mann wegen eines schweren Falls des Wohnungseinbruchsdiebstahls (Einbruch in eine Privatwohnung) und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, teilt das Landgericht mit. Sie werde auch prüfen müssen, ob von dem Angeklagte aufgrund einer klinisch schwer ausgeprägten chronischen Schizophrenie eine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgehe und er in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen sei.

Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte soll sich kurz nach Mitternacht am 8. November 2020 gewaltsam über die Terrassentüre Zutritt zu einem Anwesen in Offenburg verschafft haben und dort den PKW-Schlüssel zu einem Mercedes- Benz im Zeitwert von etwa 46.000 Euro  entwendet haben. Mit dem PKW soll der Angeklagte schließlich insgesamt gut 280 Kilometer in Richtung Norden über die Bundesautobahnen 5 und 3 gefahren sein, ehe er in den frühen Morgenstunden
durch Beamte der Autobahnpolizeistationen Wiesbaden und Montabaur angehalten und vorläufig festgenommen wurde.

Laut Anklageschrift ist er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis. Während der Fahrt soll der Angeklagte auf der Freiburger Straße in Offenburg bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometer mit einer Geschwindigkeit von 160 Stundenkilometer unterwegs gewesen sein. Ein weiterer Geschwindigkeitsverstoß soll auf Höhe des Frankfurter Flughafens mit einer Überschreitung von 47 Stundenkilometer im 80er-Bereich erfolgt sein.

Der Angeklagte sei mehrfach vorbestraft. Zuletzt sei er durch das Schöffengericht des Amtsgerichts Offenburg zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, da er unter anderem aus einem Wohnhaus in Ortenberg ein Fahrzeug entwendet und mit diesem auf der Flucht vor Polizeibeamten mit mindestens 170 Stundenkilometer den Südring in Offenburg befahren habe. Zu Beginn des Prozesses habe der Angeklagte die Gelegenheit seine Sicht zu schildern. Am späten Morgen sollen die Geschädigten des Wohnungseinbruchsdiebstahls sowie die Polizeibeamten gehört werden. Das Sachverständigengutachten des hinzugezogenen Psychiaters werde voraussichtlich spätestens am zweiten Verhandlungstag erstattet.

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