Verhandlung ab 18. Januar
Ex-Angestellter der Stadt Kehl steht vor Gericht

Foto: set

Offenburg/Kehl (st) Die zweite große Strafkammer des Landgerichts Offenburg verhandelt ab Mittwoch, 18. Januar, über die Anklage der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen fünf Angeklagte unter anderem wegen Bestechung und Bestechlichkeit.

Einer der Angeklagten war Leiter des Fachbereichs Bürgerservice, Sicherheit und öffentliche Ordnung der Stadt Kehl (wir berichteten). In seinen Zuständigkeitsbereich fiel unter anderem die Erteilung von Automatenaufstell- und Spielhallenerlaubnissen. Die Staatsanwaltschaft geht unter anderem davon aus, dass er zwei Betreibern von Spielhallen Ausnahmegenehmigungen für den Betrieb ihrer Casinos in Aussicht gestellt hat, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. Der ehemalige leitende Angestellte der Stadt soll den Spielhallenbetreibern außerdem im Voraus polizeiliche Kontrollen angekündigt haben, um die Spielstätten vor Beanstandungen und Bußgeldverfahren zu schützen. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Stadtmitarbeiter zudem, dass er sich im Gegenzug hierfür zu Urlaubsaufenthalten einladen ließ und Bargeld im vierstelligen Bereich entgegennahm. Dem ehemaligen Stadtmitarbeiter soll darüber hinaus eine finanzielle Beteiligung an seinem geplanten privaten Immobilienerwerb in Höhe von 50.000 Euro versprochen worden sein. Das Strafverfahren richtet sich auch gegen die vier Personen, die für die Gewährung der Vorteile verantwortlich gewesen sein sollen.

Das Landgericht weist darauf hin, dass die Hauptverhandlung der Klärung dient, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen oder nicht. Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt für alle Angeklagten die Unschuldsvermutung.

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