Neues zum Leichenfund in Zunsweier
Lebensgefährte wird angeklagt

Offenburg (gro). Im Rahmen des Jahresgesprächs der Staatsanwaltschaft Offenburg gab erster Staatsanwaltschaft Kai Stoffregen den Stand der Ermittlungen zu dem Fall des Leichenfunds in Offenburg-Zunsweier im Oktober 2020 (wir berichteten) bekannt.

Ende Oktober hatten Nachbarn eine 71-Jährige als vermisst gemeldet. Sie war seit längerem nicht gesehen worden, ihr Lebenspartner, ein 65-Jähriger, habe ausweichend und widersprüchlich reagiert. Die Polizei erwirkte einen Durchsuchungsbefehl und fand in dem Haus eine stark verweste Leiche. Bei der Obduktion in Freiburg wurde festgestellt, dass es sich dabei um die Vermisste handelte. Allerdings war der Zustand des Leichnams so schlecht, dass eine Todesursache nicht ausgemacht werden konnte.

Der Lebensgefährte war mittlerweile untergetaucht und konnte anhand von Abhebungen mit einer EC-Karte aus dem Besitz der Toten im Bereich Lüneburg entdeckt und festgenommen werden. "Der Mann war bekannt wegen Betrugs- und Eigentumsdelikten, aber nicht wegen Gewaltdelikten", so Stoffregen. Es wurden zwei Möglichkeiten untersucht: Der Mann sei für den Tod der Frau verantwortlich und geflohen. Die Frau sei eines natürlichen Todes gestorben und er habe diesen verschleiert, um weiter an Geldmittel zu kommen. 

Bei seiner Überstellung nach Offenburg, schildert Stoffregen, habe der mutmaßlicher Täter Spontanäußerungen gegenüber den Polizisten gemacht. Er sei in Streit mit seiner Lebensgefährtin geraten, es habe eine körperliche Auseinandersetzung gegeben, wobei es zu der ungewollten tödlichen Verletzung gekommen sei. Seitdem habe der Festgenommene keine weiteren Angaben gemacht. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage am Schwurgericht wegen körperlicher Auseinandersetzung mit Todesfolge und Computerbetrugs erhoben, so Stoffregen. Ein Tötungsvorsatz könne nicht nachgewiesen werden. Das mögliche Strafmaß liegt laut dem Staatsanwalt zwischen drei und 15 Jahren. Die Hauptverhandlung werde voraussichtlich Mitte April beginnen.

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