Briefwahlbeantragung offline und online möglich
Offenburger können ihre Stimme abgeben

Die Stadt Offenburg versendet derzeit die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl, die sowohl für das Wahllokal und für die Briefwahl wichtig sind. | Foto: Foto: Stadt Offenburg
  • Die Stadt Offenburg versendet derzeit die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl, die sowohl für das Wahllokal und für die Briefwahl wichtig sind.
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Offenburg (st). Derzeit werden von der Stadt Offenburg knapp 43.400 Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl zugestellt. Sofern Wahlberechtigte am Wahltag 24. September aufgrund Abwesenheit oder Erkrankung verhindert sind, das Wahllokal aufzusuchen, kann mit dem ausgefüllten Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, Briefwahl beantragt werden.
Die Ausgabe und der Versand von Briefwahlunterlagen enden am Freitag, 22. September, 18 Uhr. Die Briefwahlunterlagen können auch ab Montag, 28. August, zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros – Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag von 8 bis 12 Uhr – direkt abgeholt werden. Der ausgefüllte Antrag auf Briefwahl ist allerdings mitzubringen. Es besteht vor Ort die Möglichkeit, die Briefwahl auszuüben.

Die Briefwahlunterlagen können auch über die Homepage www.offenburg.de beantragt werden. Auf der Startseite befindet sich am linken Rand der Link „Wahlscheinantrag bequem per Internet“. Es werden die Angaben auf der Wahlbenachrichtigung benötigt.

Die Wahlberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, 24. September, 18 Uhr, an der auf dem Rücksendekuvert angegebenen Adresse eingegangen sind. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht für die Bundestagswahl berücksichtigt.

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