Ermittlungsverfahren eingestellt
Plakate zur Klinik-Debatte sind Meinungsäußerung

Diese Plakate zählt die Staatsanwaltschaft zur freien Meinungsäußerung. | Foto: ag

Offenburg (st). Anfang September waren im Zusammenhang mit der Diskussion über die Schließung von Standorten des Ortenau Klinikums Plakate in Form von Fahndungsaufrufen mit "Kopfgeld" in Offenburg, Kehl und Oberkirch angebracht worden. Die Staatsanwaltschaft Offenburg hat die strafrechtlichen Prüfungen hierzu nun abgeschlossen und das Ermittlungsverfahren mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt, so eine Pressemitteilung.

Insbesondere ergaben sich keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für Straftaten der Beleidigung. Die Plakate enthalten zwar eine scharfe, in polemischer Form formulierte Kritik. Mit Blick auf die Dimension der öffentlichen Diskussion über die künftige Struktur des Ortenau Klinikums sind die Äußerungen aber noch vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit umfasst.

Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen scharf kritisieren zu können, gehört nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Kernbereich der Meinungsäußerungsfreiheit. Da sich die Plakate nach den Ermittlungen rückstandsfrei entfernen ließen, sind auch Sachbeschädigungsdelikte nicht nachweisbar.

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