Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus
Prozess gegen 32-Jährigen

Offenburg (st). Das Schwurgericht des Landgerichts Offenburg verhandelt ab Montag, 10. Januar 2022, über die Antragsschrift der Staatsanwaltschaft Offenburg gegen einen 32-jährigen Mann wegen versuchten Totschlags und anderem. Die Kammer wird prüfen müssen, ob von dem Beschuldigten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie eine Gefährdung für die Allgemeinheit ausgeht und ob er in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist.

Laut einer Pressemitteilung soll der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte  sich am Mittwoch, 14. Juli 2021, im Zwingerpark in Offenburg als Polizeibeamter ausgegeben und zwei Passanten mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Ein weiterer Vorfall soll sich am späten Nachmittag des 14. Juli ereignet haben: Der Beschuldigte habe zunächst eine Bierflasche nach dem Geschädigten geworfen und sodann mit einer Metallstange auf den Geschädigten eingeschlagen. Dabei habe er in Kauf genommen, dass die Schläge tödliche Folgen haben könnten.

Der Beschuldigte sei derzeit vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Zu den Tatvorwürfen habe er sich bislang nicht geäußert. Das Gericht werde im Verlauf des Prozesses mehrere Zeugen hören. Zur Frage der Schuldfähigkeit des Beschuldigten werde der hinzugezogene psychiatrische Sachverständige ein Gutachten erstatten. Im Raum stehe, ob die Voraussetzungen einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus erfüllt seien. Der Prozess ist zunächst auf fünf Tage angesetzt.

Das Landgericht weist darauf hin, dass im Gerichtsgebäude Zugangskontrollen stattfinden, die gegebenenfalls einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

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