Feuerwehr
Vier Stellvertreter für Kreisbrandmeister Bernhard Frei

Gerhard Stech (v. l.), Dezernent Reinhard Kirr, Kreisbrandmeister Bernhard Frei, Michael Wegel, Viktor Liehr, Landrat Frank Scherer, Thomas Happersberger und Peter Schwinn | Foto: LRA
  • Gerhard Stech (v. l.), Dezernent Reinhard Kirr, Kreisbrandmeister Bernhard Frei, Michael Wegel, Viktor Liehr, Landrat Frank Scherer, Thomas Happersberger und Peter Schwinn
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Ortenau (st). Der Kreistag des Ortenaukreises hat Michael Wegel, Viktor Liehr, Thomas Happersberger und Peter Schwinn für die kommenden fünf Jahre zu stellvertretenden Kreisbrandmeistern bestellt. Bis zum Jahresende 2022 fungieren die vier Ehrenbeamte als Stellvertreter des hauptamtlichen Kreisbrandmeisters Bernhard Frei.

Für Wegel und Happersberger, hauptamtliche Kommandanten der Feuerwehren Achern und Lahr, ist es bereits die dritte Amtszeit. Beide sind seit 2008 dabei. Neu im Team sind mit Viktor Liehr und Peter Schwinn die hauptamtlichen Kommandanten der Feuerwehren Kehl und Offenburg.

Ausgeschieden ist der langjährige Kehler Kommandant Gerhard Stech. Er stand nach einer Amtszeit von 25 Jahren altersbedingt für das Ehrenamt nicht mehr zur Verfügung und wurde von Landrat Frank Scherer lobend verabschiedet.

Mit der Ernennung wurden auch die Zuständigkeitsabschnitte neu geordnet und von vier auf fünf Bereiche erweitert. „Nach dem Ausscheiden des stellvertretenden Kreisbrandmeisters Berthold Maier im April 2010 wurde dessen Abschnitt vom Kreisbrandmeister bis zuletzt kommissarisch übernommen“, informierte Reinhard Kirr, Dezernent für Sicherheit und Ordnung im Landratsamt. „Zur Verbesserung der Präsenz bei Einsätzen, Veranstaltungen und bei der Abwesenheitsvertretung wird die Zahl der Stellvertreter wieder von drei auf vier erhöht und damit der vergleichsweise große Abschnitt 4, Offenburg–Kinzigtal, in zwei Abschnitte aufgeteilt.“

Nach der Neuordnung ergeben sich folgende Zuständigkeiten: Michael Wegel Abschnitt 1, Viktor Liehr Abschnitt 2, Thomas Happersberger Abschnitt 3, Peter Schwinn Abschnitt 4, Bernhard Frei Abschnitt 5.

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