Urteil im beschleunigten Verfahren
Hohe Geldstrafe nach Beleidigung
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- hochgeladen von Matthias Kerber
Offenburg (st) Am Dienstagvormittag, 30. Juni, haben Beamte des Polizeireviers Offenburg im Franz-Volk-Park unterstützend eingreifen müssen, nachdem sich dort ein 51-jähriger Mann nicht an die geltenden Regeln hielt und gegenüber einschreitenden Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes beleidigende Gesten zeigte und in deren Richtung spuckte. Laut Pressemitteilung der Polizei hielt sich der Mann gegen 11.20 Uhr rauchend in der Parkanlage auf, obwohl der Park zum einen ausschließlich Kindern bis 14 Jahren vorbehalten und überdies das Rauchen untersagt ist.
Mehrfache Aufforderungen durch die Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, das Rauchen einzustellen und die Parkanlage zu verlassen, ignorierte der 51-Jährige. Weil der Mann zudem die Angabe seiner Personalien verweigerte, wurden Beamte des Polizeireviers Offenburg hinzugezogen. Seine Identität konnte im Rahmen der polizeilichen Maßnahme festgestellt werden. Währenddessen zeigte der 51-Jährige den beiden Mitarbeiterinnen des Kommunalen Ordnungsdienstes dann den ausgestreckten Mittelfinger und spuckte mehrfach in deren Richtung. Da der rumänische Staatsangehörige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde am Dienstag durch die Staatsanwaltschaft Offenburg beim Amtsgericht in Offenburg ein sogenanntes beschleunigtes Verfahren beantragt. Das Gericht verurteilte den Angeklagten daraufhin im Wege des beschleunigten Verfahrens wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 4.200








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