Polizei informiert
Sicherer Umgang mit Silvesterkrachern

Die Polizeiliche Kriminalprävention bietet Informationen zu den unterschiedlichsten Themengebieten für die Bürger an. | Foto: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
  • Die Polizeiliche Kriminalprävention bietet Informationen zu den unterschiedlichsten Themengebieten für die Bürger an.
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Ortenau (st). Knalltraumen, Verbrennungen, zerfetzte oder abgerissene Körperteile und andere schwere Verletzungen bis hin zum Tod – das können die Folgen von unsachgemäßem Gebrauch von Silvesterknallern, aber auch das Abbrennen illegaler, selbstgebastelter Böller sein. Letzteres ist nicht nur gefährlich – zum Teil sogar lebensgefährlich – sondern auch strafbar. Ein Informationsblatt der Polizei klärt auf, was beim Umgang mit Silvesterfeuerwerk zu beachten ist. Es ist auch in den Sprachen Englisch, Französisch und Arabisch erhältlich.

„Jedes Jahr erleiden unzählige Menschen an Silvester schwere, zum Teil schwerste Verletzungen bis hin zum Tod, weil sie illegale, selbstgebastelte Böller zünden, oder einfachste Sicherheitsmaßnahmen nicht beachten, wie zum Beispiel ausreichend Abstand zu Umstehenden zu halten. Dem wollen wir mit unserem Informationsblatt entgegenwirken“, erklärt Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Das Informationsblatt der Polizei erläutert deshalb, wo Käufer in Deutschland zugelassene Böller erwerben und woran sie diese erkennen können. Denn in Deutschland zugelassene Böller sind – wird die Gebrauchsanleitung beachtet – sicher. Zudem erhalten Feiernde wichtige Tipps zum sicheren Abbrennen von Knallern und erfahren, wo das Zünden von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt ist.

Ausdrücklich wird in dem Informationsblatt davor gewarnt, Silvesterknaller aus dem Ausland zu kaufen. Diese sind möglicherweise ungeprüft und damit in Deutschland nicht nur verboten, sondern unter Umständen sogar lebensgefährlich. Auch das Basteln von Böllern ist nicht nur strafbar, sondern ebenfalls lebensgefährlich! Denn bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Sachbeschädigungen, aber auch schwerwiegende Körperverletzungen bis hin zum Tod können die Folge sein. Zudem droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Tipps der Polizei zum sicheren Nutzen von Feuerwerkskörpern:
-Silvesterfeuerwerk nur in regulären Geschäften, zum Beispiel Supermärkten, kaufen. Dort kann man sicher sein, in Deutschland zugelassenes und damit sicheres Feuerwerk zu erhalten.
-Zugelassene Böller sind bei ordnungsgemäßem Gebrauch handhabungssicher, deshalb: Gebrauchsanleitung aufmerksam lesen und diese konsequent einhalten.
-Nur Feuerwerkskörper verwenden, die optisch keine Mängel erkennen lassen. Fehlgezündete Feuerwerkskörper und Blindgänger nicht wieder anzünden, sondern entsorgen.
-Feuerwerkskörper nur auf ebenen und freien Flächen abbrennen.
-Immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Personen und Gebäuden einhalten.
-Sind an Feuerwerkskörpern Hilfsmittel zum sicheren Stand (z.B. Klappfüße) vorhan-den, diese unbedingt nutzen.
-Zum Abschuss von Raketen geeignete „Rampen“ (zum Beispiel schwere Flaschen) verwenden.
-Äste, Balkone oder andere Hindernisse dürfen nicht in der Flugbahn der Feuerwerkskörper sein.
-Das Abbrennen von Feuerwerk in geschlossenen Räumen ist streng verboten.
-Funktioniert das Feuerwerk nicht, mindestens 15 Minuten warten und sich in dieser Zeit nicht nähern. Danach kann das Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer gelegt und anschließend im Hausmüll entsorgt werden.
-Es müssen auch unter Umständen vorhandene, örtliche Verbote und Einschränkungen beachtet werden.

Das Informationsblatt der Polizei zum sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk kann kostenlos im Internet heruntergeladen werden: http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/225-umang-mit-silvesterfeuerwerk/

Profil, Programm Polizeiliche Kriminalprävention:

Das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) verfolgt das Ziel, die Bevölkerung, Multiplikatoren, Medien und andere Präventionsträger über Erscheinungsformen der Kriminalität und Möglichkeiten zu deren Verhinderung aufzuklären. Dies geschieht unter anderem durch kriminalpräventive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit und durch die Entwicklung und Herausgabe von Medien, Maßnahmen und Konzepten, welche die örtlichen Polizeidienststellen und andere Einrichtungen, zum Beispiel Schulen, in ihrer Präventionsarbeit unterstützen.

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