Vorstoß der Stadt Offenburg gegen Naturschutzgesetz – „Keine Taubenplage“
„Menschenschutz geht vor Krähenschutz"

Krähen stehen unter Naturschutz und ärgern den Menschen durch Lärm und Fressschäden in der Landwirtschaft.
  • Krähen stehen unter Naturschutz und ärgern den Menschen durch Lärm und Fressschäden in der Landwirtschaft.
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Offenburg. Gejagt und vertrieben werden dürfen die Krähen, die sich vermehrt in Innenstadt
niederlassen und auch der Landwirtschaft erheblichen Schaden zufügen
grundsätzlich nicht. Denn sie stehen in Europa und Deutschland unter
Naturschutz. Eine Initiative gegen das Bundesnaturschutzgesetz in Sachen
Saatkrähe kündigte Bürgermeister Christoph Jopen am Montagabend in der
Sitzung des Hauptausschusses des Offenburger Gemeinderats an.
„Menschenschutz steht vor Krähenschutz", sagte Jopen und kündigte in
Übereinstimmung mit Oberbürgermeisterin Edith Schreiner für den nächsten
Gemeinderat eine Resolution an, die eine Änderung des Gesetzes bewirken
soll. Das werde sicher nicht in den kommenden Monaten passieren, aber
eventuell in ein bis zwei Jahren, so die Hoffnungs Jopens.

Die Stadt berichtete über sogenannte Vergrämungsmaßnahmen in anderen
Städten, die sich alle auf Dauer als wirkungslos herausgestellt hätten,
da Krähen als intelligente und anpassungsfähige Vögel gelten. So seien
im niedersächsischen Jever Klatschen als akustische Maßnahme installiert
worden. Passanten konnten die Klatschen betätigen und vertrieben so die
Krähen aus den Bäumen. Doch bald hätten Touristen dies als Attraktion
und Anwohner als zusätzliche Belästigung empfunden. Aufgebaute
Uhu-Attrappen im Laupheim hätten die Krähen schnell als solches erkannt
und nach kurzer Zeit ignoriert.

Als besonders betroffene Gebiete für Saatkrähen gelten der Alte Friedhof, das Kulturforum oder Alleen wie die Moltkestraße. Anwohner, so berichteten CDU-Stadtrat Albert Glatt
litten unter einem echten Lärmproblem. Für die Grünen berichtete
Angelika Wald von Schäden auch in der Landwirtschaft. Alle Fraktionen
waren sich in der Diskussion einig, dass allein eine Veränderung des
Schutzstatus ein Mittel sei, die Krähen zu jagen und damit der
Ausbreitung zu entgegnen.

Es gibt keine Taubenplage, reagierten Stadtverwaltung und die Mehrheit des Hauptausschusses in der gleichen Sitzung auf eine Anfrage des FDP-Gemeinderats Silvano Zampolli. Es gebe
zwar keine Taubenzählung, aber konstant lebten in der Innenstadt
zwischen 200 und 300 Tauben. Dass jetzt ein Schwarm von Tauben
„wohnunslos" geworden sei, können an den Bauarbeiten des Modehauses
Boschert und dem Abriss eines Gebäudes liegen. Für die FDP beklagte
deren Fraktionsvorsitzende, das der Kot der Tiere für Café-Besitzer
geschäftsschädigend und für Kunden alles andere als angenehm sei. Als
bisher einziges taugliches Mittel, die Taubenpopulation unter Kontrolle
zu halten, sei das Aufstellen kostenintensiven Taubenschlägen im
City-Bereich anderer Städte. Neben der Anschaffung für 22000 Euro pro
Schlag für 100 Tauben fielen Unterhaltungskosten von über 15000 Euro pro Jahr an.

Daher einigte sich der Ausschuss, das bereits gültige Fütterungsverbot künftig nicht nur anzumahnen, sondern in Form von
Bußgeldern auch durchzusetzen. Hier gelten zehn Euro für den Erstfall
als mögliche Strafe.

Autor: Rembert Graf Kerssenbrock

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