Auto und Zweirad
Garagen-Blockierer, Starfotografen und E-Roller präsentiert vom TRD-Presseclub

– Diese Aufnahme des Mazda3 steht für den Begriff Befreiung.
 | Foto: © John Rankin / Mazda / TRD mobil
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Garagen-Blockierer muss zahlen

(TRD/MID) Stress made in Germany: Ein paar Minuten eine Garageneinfahrt versperrt und auf einem hohen Schaden sitzengeblieben: Diese unangenehme Schlussbilanz kann jetzt ein Münchner Autofahrer aufstellen – nach einem Richterspruch.

Der Betroffene hatte sein Auto samt Anhänger vor einer Garage geparkt, weil er in der Nähe einen Schrank abholen wollte. In der Zwischenzeit kam der Garagenbesitzer nach Hause und sah sich ausgesperrt. Er stellte das Automatikgetriebe des Blockierers auf N, schob Auto und Hänger zur Seite und parkte wie gewünscht ein.

Der Eigentümer des Gespanns bemerkte beim Wegfahren, dass sein Getriebe beschädigt worden war und wollte die Reparaturkosten von etwa 1.300 Euro vom „Schieber“ zurück. Doch das Amtsgericht München (AZ: 132 C 2617/18) lehnte das ab, wie jetzt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet.

Die Begründung: Ein Anspruch würde nur dann bestehen, wenn den Garagenbesitzer ein Verschulden treffe. Doch sein Verhalten sei durch „besitzrechtliche Selbsthilfe“ gedeckt und deswegen nicht widerrechtlich gewesen. Der Wagen habe ihn an der Einfahrt in die Garage gehindert. Zwar gelte die Verhältnismäßigkeit. Der Mann habe aber nicht erkennen können, dass das Verstellen des Schalthebels eines Automatikgetriebes, ohne dass der Zündschlüssel steckt, zu einer Beschädigung des Getriebes führe. Daher sei sein Verhalten nur fahrlässig.

Knappe Mehrheit lehnt E-Roller ab

(TRD/MID) Fast 37 Prozent der Menschen in Deutschland sehen die geplante Zulassung von Kleinst-Elektrorollern eher positiv. Negativ bewerten die Regelungen aber knapp 43 Prozent. Und gut 20 Prozent sind in der Frage unentschieden. Das zeigt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des TÜV Rheinland.

Die E-Scooter werden, wenn der Bundesrat am 17. Mai 2019 abgestimmt hat, vermutlich ähnlich behandelt wie Fahrräder: Sie rollen auf dem Radweg, ersatzweise auf der Straße. Doch wird das Zusammenleben mit den neuen Mobilitätshilfen auf Anhieb klappen? „Bei der Benutzung von E-Scootern darf die Sicherheit nicht auf der Strecke bleiben“, so Thorsten Rechtien, Kfz-Experte beim TÜV Rheinland. „Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, empfehlen wir, beim Rollerfahren immer einen Helm zu tragen.“ Denn 20 km/h seien ein relativ hohes Tempo für ein kleines Gefährt, wenn der E-Scooter auf der Straße oder dem Radweg mitschwimme.

Rechtiens Tipp: „Sinnvoll ist es in jedem Fall, den Umgang mit dem E-Scooter in einem geschützten Raum zu üben.“ Ziel sei es, den Roller auch in unvorhergesehenen Situationen sicher beherrschen zu können.

Starfotos zum Marktstart des Kompakten


(TRD/MID) Er hatte schon die Königin von England, Tony Blair, Daniel Craig, Kate Moss oder David Bowie vor der Linse. Jetzt hat sich Starfotograf John Rankin den jüngsten Mazda-Spross vorgenommen. Passend zum Marktstart von Mazda3 und Mazda3 Fastback setzte er die Kompakten in einer sechsstelligen Bilderserie in Szene. Jedes der Bilder steht stellvertretend für ein bedeutendes Gefühl, von Schwung bis Gelassenheit.

„Wir entwerfen nicht nach Maß, wir entwerfen nach Gefühl“, sagt Chefingenieur Mitsumi über die Design-Philosophie der Marke. Genau dieses Gefühl habe der Ausnahmefotograf eingefangen und transportiert. Sein Auftrag bestand darin, Emotionen und Energie Ausdruck zu verleihen „und damit die Seele der japanischen Handwerkskunst hervorzuheben“, so Mitsumi.


Hoher Zuzug und Neubautätigkeit reduziert Garagen und Stellplätze

– Diese Aufnahme des Mazda3 steht für den Begriff Befreiung.
 | Foto: © John Rankin / Mazda / TRD mobil
Im Kampf um die Vorherrschaft von Verkehrsmitteln, sollen in Kürze E-Roller zum vertrauten Anblick, in unseren Städten zählen.  | Foto: © Metz mecatech GmbH / TRD mobil

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