Infektionsfälle
Ettenheim und Friesenheim erlassen Allgemeinverfügung

Ettenheim/Friesenheim (ds/st). Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens im Ortenaukreis erlassen die Stadt Ettenheim und die Gemeinde Friesenheim auf Empfehlung des Landratsamts eine Allgemeinverfügung. Ab Samstag, 10. Oktober, sind bis auf Weiteres private Feiern in allen Räumlichkeiten, die zu diesem Zweck vermietet, genutzt oder sonst zur Verfügung gestellt werden, mit mehr als 50 Personen untersagt. Bei der Bemessung der Teilnehmerzahl bleiben Beschäftigte außer Betracht. An privaten Feiern in rein privaten Räumlichkeiten dürfen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen. Hintergrund der Empfehlung des Landratsamts ist das Erreichen der Vorwarnstufe, also die Sieben-Tages-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen. Der aktuelle Wert für den Ortenaukreis liegt bei 35,92.

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