Was beim Feiern zu beachten ist
Gesellige Abende unter freiem Himmel
- Feierliche Stimmung an warmen Tagen gehört für viele zum Sommer dazu.
- Foto: Lea Wölfle
- hochgeladen von Anne-Marie Glaser
Ortenau (lw) Laue Sommerabende, Grillfeste mit Freunden oder spontane Treffen im Park gehören für viele Menschen zur warmen Jahreszeit dazu. Doch auch beim Feiern unter freiem Himmel sind Rücksichtnahme und die Einhaltung der Ruhezeiten gefragt.
Rücksicht gefragt
„Auf Privatgrundstücken gilt generell die Nachtruhe ab 22 Uhr und hiermit einhergehend deutlich reduzierte Lärmpegel“, erklärt Marion Haid vom Amt für Verwaltungsmanagement und Koordinierung der Stadt Lahr. Auch in Kehl wird auf die gesetzlichen Ruhezeiten verwiesen. „Mit Beginn der Nachtruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist bei allen Aktivitäten im Freien besondere Rücksichtnahme erforderlich, damit niemand gestört wird“, teilt Gabriele Dasch von der Stadt Kehl mit.
Eine feste Sperrstunde für private Feiern im Freien gibt es jedoch nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob andere Menschen durch Lärm beeinträchtigt werden. Eine feste Grenze, ab wann eine Feier zu laut wird, gibt es nicht. „Ob eine Ruhestörung vorliegt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab“, erklärt Marion Haid.
Gabriele Dasch von der Stadt Kehl weist darauf hin, dass eine Ruhestörung vorliegt, wenn „ein Verhalten oder Geräusch geeignet ist, die Ruhe von Anwohnern zu beeinträchtigen“. Die Bewertung der Situation erfolgt im Beschwerdefall durch Polizei oder Kommunalen Ordnungsdienst.
Örtliche Vorschriften
Wer nicht im eigenen Garten, sondern auf öffentlichen Flächen feiern möchte, sollte die örtlichen Vorschriften beachten. In Kehl ist das Grillen nur an ausgewiesenen Grillplätzen erlaubt. Das gilt auch für Einweggrills. Musik darf lediglich in einer Lautstärke abgespielt werden, die andere Besucher oder Anwohner nicht stört. Außerdem müssen öffentliche Plätze sauber hinterlassen werden.
Anders als viele vermuten, gibt es für öffentliche Plätze im Freien keine allgemeine Sperrstunde. „Im öffentlichen Raum im Freien gibt es keine feste Sperrstunde“, so Dasch. Dennoch gelten auch dort die Vorschriften zum Lärmschutz und zur Nachtruhe. Das Ordnungsamt Ettenheim weist darauf hin, dass dauerhaft überschrittene Lärmgrenzwerte als Ordnungswidrigkeit geahndet werden können. Voraussetzung für ein Einschreiten seien jedoch „belastbare Nachweise oder Zeugenprotokolle“.
Damit es gar nicht erst zu Beschwerden kommt, empfehlen die Kommunen vor allem eines: frühzeitig miteinander sprechen. „Im privaten Bereich empfiehlt sich eine vorherige Info an die Nachbarschaft“, sagt Marion Haid. Auch das Ordnungsamt Ettenheim rät dazu, zunächst das direkte Gespräch zu suchen. Oft lässt sich so nämlich verhindern, dass aus einem gemütlichen Sommerabend ein Fall für Polizei oder Ordnungsamt wird.





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