Appell und Bußgelder
Mehr illegale Abfallentsorgung auf Parkplätzen

Rohe Grillhähnchen am Parkplatzrand bei Altenheim | Foto: LRA
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Ortenau (st). Aus aktuellem Anlass weist das Straßenbauamt des Ortenaukreises darauf hin, dass die illegale Beseitigung von Abfall auf öffentlichen Parkplätzen und entlang von Straßen beträchtliche Bußgelder oder gar Strafverfahren mit sich ziehen kann.

Massive und regelmäßige Entsorgung

„In den vergangenen Monaten stoßen die Kollegen unserer vier Straßenmeistereien vermehrt auf Abfälle entlang den rund 1.000 Kilometer langen Kreis-, Landes- und Bundesstraßen und im Bereich der 72 Parkplätze, die der Ortenaukreis unterhält,“ so Straßenbauamtsleiter Roland Gäßler. Dabei handele es sich teilweise um massive und regelmäßige illegale Entsorgungen – von weggeworfene Kippen, Zigarettenschachteln und ausgedienten Corona-Masken über Plastikflaschen und anderen Verpackungsmüll bis hin zu Autoreifen, Bauschutt oder Sperrmüll.

100 Grillhähnchen im Rohzustand

„Es gibt fast nichts, das nicht auch regelmäßig auf den Parkplätzen gefunden wird“, so der stellvertretende Leiter der Straßenmeisterei Offenburg, Matthias Strübel. So haben die Straßenmeister am vergangenen Wochenende im Bereich eines Parkplatzes an der Landesstraße bei Altenheim über 100 Grillhähnchen im Rohzustand in der Böschung vorgefunden. Die Entsorgung von Schlachtabfällen und Speiseresten sind auf diesem Parkplatz schon mehrfach festgestellt und zur polizeilichen Anzeige gebracht worden.

Zentnerweise Katzenstreu und Löschkalk

Auch der Parkplatz am Sundheimer Fort wird regelmäßig für die Entsorgung von großen Mengen Katzenstreu zwischen 50 bis 100 Kilogramm genutzt. Auf weiteren Parkplätzen entlang der B28 werden immer wieder größere Mengen Löschkalk abgelegt, was bereits mehrere zehntausend Euro Entsorgungskosten verursacht hat. Hinzu kommen Altfahrzeuge aus dem europäischen Ausland, die hier abgestellt werden.

Krankheitsübertragung und Umweltschädigung

„Die Beseitigung verursacht enorme Kosten für den Steuerzahler und verschandelt darüber hinaus das Landschaftsbild. Zudem werden Parkplätze unattraktiv für Erholungssuchende“, gibt der Straßenbauamtsleiter zu bedenken. Nicht zuletzt breiten sich durch sie auch Schädlinge wie Ratten aus und es können gar Krankheiten wie etwa die Schweinepest übertragen werden. Wer seinen Müll achtlos wegwirft oder gar bewusst illegal dort entsorgt, anstatt ihn ordnungsgemäß daheim zu sortieren oder zu einem Wertstoffhof zu bringen, gefährdet zudem unser Trinkwasser und die Umwelt. So wandelt sich etwa Kunststoff zu Mikroplastik um und chemische Bestandteile und Giftstoffe, wie sie beispielsweise in Altöl und -farben enthalten sind, gelangen ins Grundwasser und gefährden damit Menschen, Tiere und Pflanzen gleichermaßen.

„Wilde Müllablagerungen oder die Vermüllung der Landschaft, das sogenannte Littering, sind längst keine Kavaliersdelikte mehr: Wer erwischt wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern oder gar mit einem Strafverfahren rechnen“, so Julia Morelle, die Leiterin des Amts für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht des Ortenaukreises. Am 1. Dezember 2018 trat in Baden-Württemberg ein neuer Bußgeldkatalog für Umweltverstöße in Kraft. Auch haben bereits etliche Kommunen ihre örtlichen Polizeiverordnungen um entsprechende Tatbestände erweitert. „Da der Ortenaukreis landesweit mit die günstigsten Hausmüllgebühren hat, ist es ohnehin unverständlich und unnötig, dass Menschen ihre Abfälle achtlos in die Landschaft werfen,“ ergänzt Günter Arbogast, Geschäftsführer des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Ortenaukreis. Viele aufgefundene Abfälle können auch kostenlos auf unseren Wertstoffhöfen abgegeben werden.

Wer illegalen Entsorgungen, gerade in den oben genannten Fällen, beobachtet oder beobachtet hat und dazu Angaben machen kann, kann sich bei der Polizei und oder beim zuständigen Straßenbauamt melden.

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