Haushaltspläne 2019
Nur Verwaltung und Politik an Zahlenwerk gebunden

In den kommunalen Gremien wird wieder jeder Euro hinterfragt.
 | Foto: martaposemuckel/pixabay.com
  • In den kommunalen Gremien wird wieder jeder Euro hinterfragt.
  • Foto: martaposemuckel/pixabay.com
  • hochgeladen von Daniela Santo

Ortenau (ds). Mit der Einbringung der Haushaltsplanentwürfe in den kommunalen Gremien beginnt für die Gemeinderäte eine Zeit besonders intensiver Beratungen, Auseinandersetzungen und Abwägungen. Schließlich stellt der Haushaltsplan die finanzwirtschaftlichen Weichen für die Kommunalpolitik. Zwar wird er unter Beteiligung aller Dezernate und Fachbereiche in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen als zentrales Steuerungs- und Rechnungsinstrument in monatelanger Arbeit erstellt, die endgültige Entscheidung aber liegt beim Gemeinderat. Landauf, landab stehen derzeit die kommunalen Gremien für ihre Königsdiziplin in den Startlöchern oder haben die ersten Hürden bereits hinter sich. So brachte beispielsweise Lahrs Oberbürgermeister Wolfgang G. Müller am Montag den Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 ein, der zum vierten Mal in Folge ein Gesamtvolumen von rund 160 Millionen Euro umfasst.

Wie auch OB Müller etwa am Beispiel der noch einzuarbeitenden Personalkosten deutlich machte, sind die im Haushaltsplan enthaltenen Beträge Planwerte. "Die tatsächliche Inanspruchnahme der Haushaltsmittel wird erst am Ende des Haushaltsjahres ersichtlich", erläutert Prof. Andrea Herre von der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl. Auch wenn das Zahlenwerk die für eine ordnungsgemäße und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung erforderlichen finanziellen Auswirkungen und Personalstellen eines Haushaltsjahres abbilde und das Wollen der politischen Vertretung widerspiegele, erzeuge es keine rechtliche Wirkung nach außen und sei nur im Innenverhältnis verbindlich. "Nur die Verwaltung und die Politik sind im Rahmen der Aufgabenerfüllung an die Haushaltsansätze gebunden", so Herre.

Dieser Grundsatz gilt sowohl für die in den Haushaltsplänen bisher angewandte kameralistische als auch für die doppische Buchführung, auf die nach dem Neuen Kommunale Haushaltsrecht (NKHR) alle baden-württembergischen Gemeinden bis 2020 umgestellt haben müssen. Intergenerative Gerechtigkeit liegt dem Prinzip zugrunde, noch hat es aber nicht in allen Kommunen im Ortenaukreis Einzug gehalten.

"Die Städte und Gemeinden des Ortenaukreises sind aber voll in der Zeit. 21 der 51 Kommunen haben bereits auf das NKHR umgestellt", berichtet Heribert Lasch, Leiter des Kommunalamtes im Landratsamt Ortenaukreis, auf Anfrage. So hat beispielsweise Offenburg als erste große Kreisstadt schon 2009 die Doppik eingeführt, Lahr folgt 2020 als letzte. Die Gründe, warum man sich mancherorts viel Zeit mit der Umstellung lässt, sind vielfältig. "Die meisten Gemeinden sind an das Rechenzentrum gebunden und dies ist rein kapazitätsmäßig begrenzt", weiß Lasch. "Eine der größten Schwierigkeiten liegt in der Erfassung und Bewertung des städtischen Vermögens. Das Neue Haushaltsrecht baut auf der Drei-Komponenten-Rechnung auf. Neben dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt steht dabei die Bilanz mit den Aktiv- und Passivposten im Vordergrund", ergänzt Markus Wurth, Stadtkämmerer in Lahr. So seien für die erste Eröffnungsbilanz der Stadt Lahr alle Vermögenswerte, wie die städtischen Gebäude, das Waldvermögen, alle Straße sowie Grundstücke, zu erfassen und nach doppischen Gesichtspunkten monetär zu bewerten.

Vor allem in kleinen Gemeinden hapert es oftmals an der personellen Ausstattung: "Die Gemeinde Meißenheim war in den vergangenen Jahren personell nicht in der Lage, die Umstellung zu stemmen. Viele Schulungstermine und Umstellungsarbeiten sind vorzunehmen, die neben dem laufenden Geschäft erledigt werden müssen", berichtet Rechnungsamtsleiterin Julia Schwarz. Eine personelle Aufstockung sei nun aber vorgesehen. Sollte im Einzelfall eine Umstellung innerhalb der gesetzlichen Frist nicht gelingen, so seien dafür, laut Heribert Lasch, keine "Strafen" vorgesehen.

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.