Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Ortenau mit 61 Projekten dabei

Ortenau (st). „Im Rahmen der Programmentscheidung 2021 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) haben wir 516 Gemeinden mit insgesamt 1.746 Projekten ausgewählt. Dabei erhalten 1.579 private Antragsteller aus Landesmitteln einen Zuschuss für ihre geplanten Investitionen. Die aufgenommenen Projekte sind sehr vielfältig und werden die richtigen Impulse für die strukturelle Entwicklung unseres Ländlichen Raums setzen. Mit dem Fördervolumen von 100,2 Millionen Euro ist es uns gelungen, die Fördermittel gegenüber dem Vorjahr noch einmal um zehn Millionen Euro zu steigern, worüber ich mich sehr freue“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk MdL, am Freitag, 22. Januar, anlässlich der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2021 in Stuttgart.

61 Projekte in Ortenau

Im Rahmen des ELR gehen im Jahr 2021 Zuschüsse von insgesamt 4.012.900 Euro in den Ortenaukreis. Mit 61 geförderten Projekten wird ein Investitionsvolumen von 37.381.487 Euro angestoßen.

„Seit über 25 Jahren ist das ELR in Baden-Württemberg das wichtigste Strukturentwicklungsprogramm für den ländlichen Raum. Die Zahl der Anträge liegt auch 2021 wieder auf sehr hohem Niveau. Dies ist den breiten Möglichkeiten des Programms zu verdanken. Zudem wurde in der Ausschreibung den aktuellen Herausforderungen Rechnung getragen und die Schwerpunkte klar auf die Themen Wohnen und Grundversorgung gelegt“, führte Minister Hauk aus. Wichtig seien in der aktuellen Situation insbesondere der – auf eigenes Risiko – mögliche vorzeitige Maßnahmenbeginn. „Wer heute von der Aufnahme seines Projekts in das ELR erfährt, der kann beim Vorliegen der baurechtlichen Genehmigungen sofort loslegen. Das normalerweise erforderliche Abwarten des Zuwendungsbescheides kann ausnahmsweise entfallen“, so der Minister.

Gastronomie und Grundversorgung

Positive Impulse seien in diesem Jahr besonders im Bereich der Gastronomie und Hotellerie gefragt. Die im vergangenen Programmjahr gestartete Sonderlinie Dorfgastronomie habe die Bedeutung dieser Betriebe für Gemeinden des ländlichen Raums im Blick. „Gerade im Lockdown ist die die enorme Bedeutung der Gastronomie für uns alle spürbar. Fehlt die Gastronomie, zeigt sich ein vielfältiger Mangel: Verluste beim Zusammenkommen der Menschen, Einschnitte im Bereich der Grundversorgung – aber auch am vitalen Ortsbild gibt es Abstriche. Das ELR leistet keine klassische Soforthilfe, aber es hilft der Gastronomie im Ländlichen Raum, ihren Gästen durch Investitionen mittel- und langfristig ein attraktives Angebot zu bieten. So freue ich mich, dass 96 Dorfgaststätten, Restaurants und Cafés rund neun Millionen Euro erhalten können“, sagte Minister Hauk. Auch die weiteren Aspekte der Grundversorgung würden mit 104 aufgenommen Projekten und einer Fördersumme von insgesamt 10,4 Millionen Euro, beispielsweise für den Bau barrierefreier Räume zur Physiotherapie, in dieser Programmentscheidung berücksichtigt.

Innenentwicklung

Seit Bestehen des ELR sei die aktive Innenentwicklung eines seiner Kernziele. Um innerörtliche Lagen zu stärken und dem auch im Ländlichen Raum bestehenden Mangel an Wohnraum entgegenzuwirken, flössen 2021 erneut über 50 Prozent der vorhandenen Mittel in den Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen. „Mit 51 Millionen Euro lässt sich hier landesweit viel bewegen. Das ELR hat in den vergangenen Jahrzehnten sichtbar Einfluss genommen auf die Entwicklung der sich beteiligenden Gemeinden und wird es auch weiterhin tun“, sagte Minister Hauk. Mit dem Jahresprogramm 2021 unterstützt das ELR auch den Bau bzw. die Modernisierung von 1.733 zeitgemäßen Wohnungen.

Holzbau

Quer über alle Förderschwerpunkte spiele der Einsatz von Holz im ELR eine wichtige Rolle. „Das Bauen mit Holz ist für mich eine Herzensangelegenheit. Hier trifft Tradition auf Innovation, Baukultur auf Klimaschutz und ökonomische Kriterien auf Nachhaltigkeit“, sagte Minister Hauk. 30 Prozent aller ELR-geförderten Projekte erhielten den fünfprozentigen-Förderbonus, da bei ihrer Umsetzung in der Tragwerkskonstruktion der CO2-speichernde Baustoff Holz verwendet werden würde.

Die geförderten Projekte im Überblick:

  • Appenweier: Projekte: 4, angestoßenes Investitionsvolumen: 1.095.884 Euro, Zuschuss: 219.660 Euro
  • Bad Peterstal-Griesbach: 1, 1.889.720 Euro, 158.800 Euro
  • Berghaupten: 1, 1.694.025 Euro, 142.350 Euro
  • Biberach: 3, 1.969.154 Euro, 250.000 Euro
  • Ettenheim: 1, 473.620 Euro, 40.000 Euro  
  • Friesenheim: 2, 4.267.578 Euro, 525.000 Euro
  • Hofstetten, 1, 522.160 Euro, 69.600 Euro  
  • Hohberg: 6, 2.729.338 Euro, 182.710 Euro 
  • Hornberg: 7, 2.410.295 Euro, 264.225 Euro  
  • Kehl: 4, 2.218.821 Euro, 421.610 Euro 
  • Lauf: 5, 2.114.130 Euro, 86.770 Euro  
  • Neuried: 4, 1.421.058 Euro, 195.145 Euro  
  • Nordrach: 2, 1.062.070 Euro, 171.420 Euro  
  • Oberharmersbach: 4, 1.485.532 Euro, 140.090 Euro  
  • Oberkirch: 1, 646.899 Euro, 54.360 Euro  
  • Oberwolfach: 4, 2.008.488 Euro, 116.780 Euro  
  • Ortenberg: 2, 1.205.512 Euro, 154.530 Euro  
  • Rheinau: 1, 944.887 Euro, 132.600 Euro 
  • Ringsheim: 1, 1.160.845 Euro, 146.250 Euro  
  • Rust: 1, 2.084.036 Euro, 200.000 Euro  
  • Schuttertal: 4, 1.075.800 Euro, 86.000 Euro  
  • Willstätt: 1, 2.522.800 Euro, 200.000 Euro  
  • Zell am Harmersbach: 1, 378.836 Euro, 55.000 Euro

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